14 Prozent der gültigen Stimmen zählen nicht mit
SCHWERIN. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern sind 142.929 gültige Zweitstimmen ohne Einfluss auf die Zusammensetzung des neuen Parlaments geblieben. Das entspricht 14,08 Prozent und damit fast jeder siebten gültigen Stimme. Ursache ist vor allem das knappe Scheitern von CDU und BSW an der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Christdemokraten erhielten 49.629 Zweitstimmen und kamen auf 4,89 Prozent. Das BSW erreichte mit 49.036 Stimmen 4,83 Prozent. Für den Einzug in den Landtag wären jeweils mindestens 50.767 Stimmen nötig gewesen.
Der CDU fehlten damit lediglich 1.138 Stimmen, dem BSW 1.731. So werden sämtliche Stimmen für beide Parteien bei der Vergabe der 71 Mandate nicht berücksichtigt. Weitere 44.264 gültige Zweitstimmen entfielen auf FDP, Tierschutzpartei und zahlreiche kleinere Parteien, die ebenfalls unter der Sperrklausel blieben. Darunter ist mit 0,3 Prozent auch das Team Freiheit der Ex-AfD-Vorsitzenden Frauke Petry.
140.000 gültige Stimmen ohne Bedeutung
Insgesamt hatten 1.015.323 Bürger einen gültigen Zweitstimmzettel abgegeben. Die ungewöhnlich hohe Zahl ausgeschiedener gültiger Stimmen ist vor allem deshalb politisch bedeutsam, weil alleine CDU und BSW zusammen auf fast zehn Prozent kamen, im Parlament aber überhaupt nicht vertreten sind.
Der Rostocker Politikwissenschaftler Wolfgang Muno bezeichnete die nicht berücksichtigten Stimmen gegenüber der Welt als „Papierkorbstimmen“ und stellte die Fünf-Prozent-Hürde in Frage. Die Höhe der Sperrklausel sei willkürlich, sagte er und brachte eine Absenkung auf drei Prozent ins Gespräch. Damit wären sowohl CDU als auch BSW in den Landtag eingezogen.
Die Fünf-Prozent-Hürde soll verhindern, dass sich Parlamente in zahlreiche Kleinstfraktionen aufteilen und die Bildung stabiler Mehrheiten erschwert wird. In Mecklenburg-Vorpommern schließt sie diesmal jedoch zwei Parteien aus, für die zusammen fast 100.000 Menschen gestimmt haben.
AfD-Anteil steigt auf 44,5 Prozent
Die vielen ausgeschiedenen Stimmen verändern das politische Kräfteverhältnis im Landtag erheblich. Da nur AfD, SPD, Linke und Grüne die Sperrklausel überwunden haben, werden die Mandate ausschließlich unter diesen vier Parteien verteilt. Ihre Wahlergebnisse erhalten dadurch ein deutlich größeres Gewicht.
Besonders sichtbar wird das bei der AfD. Sie erreichte 38,22 Prozent aller gültigen Zweitstimmen. Unter den Stimmen für die tatsächlich im Parlament vertretenen Parteien entspricht das rechnerisch rund 44,5 Prozent. Mit 32 von 71 Abgeordneten besetzt die Partei schließlich 45,1 Prozent der Landtagssitze. Die SPD erhält für 35,50 Prozent der Zweitstimmen 29 Mandate. Linke und Grüne kommen mit 6,54 beziehungsweise 5,67 Prozent auf jeweils fünf Abgeordnete. Gemeinsam verfügen die drei Parteien damit über 39 Sitze und können die AfD überstimmen.
Rot-Rot-Grün kontrolliert somit 54,9 Prozent der Mandate, obwohl die drei Parteien zusammen nur 47,71 Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Eine Minderheit an der Wahlurne wird durch die nicht berücksichtigten Stimmen zur sicheren Mehrheit im Parlament. (rr)