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17-Jährige zum Oralverkehr gezwungen? Widersprüchliche Aussagen im Prozess in Bautzen

Nation

Eine Sache ist unstrittig: Nachdem man sich bereits flüchtig gekannt hatte, traf die Teenagerin mit einer Freundin (18) die beiden Afghanen. Und ging schließlich freiwillig mit Milad A. (25) und Faraidoon N. (25) zum Bummeln an die Spree - ohne die Freundin.

Vor Gericht sagte die Freundin des Opfers dann aus, dass diese weinend bei ihr angerufen und berichtet habe, dass Faraidoon sie zum Oralsex gezwungen und Milad das gefilmt habe.

Vier Tage später erstattete die junge Frau Anzeige bei der Polizei. Dort erzählte sie, dass erst Faraidoon, dann aber auch Milad sie dazu gezwungen habe. Wieder anders ihre Aussage vor Gericht.

"Der Milad war nur da", behauptete sie. "Er wurde ermutigt, das auch zu machen, hat er aber nicht." Doch als die Richterin sie mit ihrer Aussage bei der Polizei konfrontierte, beschuldigte sie auch ihn des Oralverkehrs.

Die Staatsanwältin sah aufgrund der Widersprüche nicht genug Beweise für einen erkennbaren Widerwillen, plädierte auf Freispruch. Die Nebenklage und die Richterin verwiesen jedoch darauf, dass die Aussagen in Bezug auf Faraidoon konstant wären.

Er muss nun 500 Euro an die Teenagerin, 1500 Euro an ein Freizeitzentrum zahlen.

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