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1860-Insolvenzverfahren: Verzichtet Ismaik auf Beschwerde?

Sport

VON OLIVER GRISS UND IMAGO (FOTO)

Bis heute könnte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA noch ein Rechtsbehelf gegen den Eröffnungsbeschluss eingelegt werden – sofern die maßgebliche Zwei-Wochen-Frist entsprechend läuft. Ob Hasan Ismaik (48) beziehungsweise eine beschwerdeberechtigte Seite diesen Schritt noch unternimmt?

Auf db24-Anfrage beim Landgericht München erklärte die Pressestelle am Montag jedenfalls: „Ein Rechtsbehelf ist bisher nicht bekannt.“ Das Insolvenzverfahren über die Fußballfirma der Löwen war am 1. September unter dem Aktenzeichen 1502 IN 2387/26 offiziell eröffnet worden. Gegen den Eröffnungsbeschluss ist grundsätzlich die sofortige Beschwerde möglich.

Forderungen der Gläubiger können noch bis zum 20. Oktober bei Insolvenzverwalter Dr. Max Liebig angemeldet werden. Auch die Dauerkarten-Inhaber haben in den vergangenen Tagen Post von Liebig erhalten, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Dabei geht es um rund 5.500 Dauer-Abos.

Die Gläubigerversammlung ist für den 1. Dezember um 11 Uhr in der kleinen Olympiahalle in München terminiert.

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