DAX +2,24 % 26.202,35 Pkt 18:00:00 MDAX +1,81 % 32.559,91 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,94 % 6.486,70 Pkt 18:00:00 Dow Jones +3,05 % 54.085,88 Pkt 22:42:17 S&P 500 +3,30 % 7.736,52 Pkt 22:42:18 Nasdaq +4,77 % 26.584,99 Pkt 23:15:59 Nikkei +2,98 % 65.861,00 Pkt 04:35:03 Gold +3,84 % 4.188,70 USD 05:27:03 Silber +5,90 % 61,07 USD 05:27:03 Brent -6,48 % 78,34 USD 05:23:56 WTI -7,16 % 74,59 USD 05:26:59 Bitcoin +0,05 % 64.083,94 USD 05:37:02 EUR/USD +0,28 % 1,15390 USD 05:36:57 EUR/GBP +0,04 % 0,85730 GBP 05:37:05 EUR/CHF -0,09 % 0,93170 CHF 05:37:05 EUR/JPY +0,22 % 181,673 JPY 05:37:06

7200 Euro Strafe: Kamera unter dem Schreibtisch – Ex

Technologie

Nach der Bespitzelung seiner Sekretärin mit einer Videokamera ist ein früherer Bürgermeister aus Oberbayern zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden. Das Landsberger Amtsgericht verurteilte den 36-Jährigen zu 90 Tagessätzen zu je 80 Euro und blieb damit knapp unter der Grenze, nach der man als vorbestraft gilt. Amtsgerichtsdirektor Alexander Kessler sprach im Urteil von einem „unglaublichen Vorgang“. Er machte klar, dass dieses Strafmaß nur durch den kurz zuvor noch abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich möglich geworden sei. Sonst hätte der ehemalige Kommunalpolitiker deutlich mehr Tagessätze zu erwarten gehabt. Der Angeklagte hat sich verpflichtet, an seine frühere Mitarbeiterin 10.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Der Ex-Bürgermeister hatte ein Geständnis abgelegt und erklärt, dass seine Mitarbeiterin einen politischen Konkurrenten unterstützt habe. Deswegen sei von Anfang an kein Vertrauen da gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass sein Vorzimmer „Treffpunkt der Opposition“ gewesen sei. Deswegen habe er die Kamera angebracht. „Das war falsch“, betonte er.

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