7.800 Organisationen von Phishing-Masche betroffen: E-Mails mit gefälschten Voicemail-Transkripten
Eine großangelegte Welle von Phishing-Angriffen bedroht derzeit weltweit 7.800 Organisationen. Cyberkriminelle nutzen dabei gefälschte Benachrichtigungen über eingegangene Sprachnachrichten, um Zugangsdaten zu erbeuten. Darüber berichten die IT-Sicherheitsexperten von „Check Point Research“.
Innerhalb von zwei Wochen im Spätsommer (17. August bis 31. August 2026) wurden demnach bereits mehr als 58.000 solcher schädlichen E-Mails registriert. Die Angreifer zielen dabei auf Firmen ab, bei denen die automatische Verschriftlichung von Anrufen zum Arbeitsalltag gehört.
Betrüger tarnen Schadcode als Grafikdatei
Der Weiterleitungscode tarnt sich als vermeintlich harmloser Anhang. Statt einer echten Audiodatei schicken die Angreifer eine präparierte SVG-Grafik, die wie eine Tonaufnahme aussieht. Sobald ein Empfänger die Datei öffnet, wird er auf eine gefälschte Anmeldeseite weitergeleitet, auf der das Passwort abgefangen wird. Wie „Check Point Research“ berichtet, wird das E-Mail-Konto des Opfers auf der gefälschten Seite bereits automatisch eingetragen. Das erhöht die Glaubwürdigkeit des Betrugs.
Gefährliche Taktiken der Täuschung
Um Spam-Filter zu umgehen, betreiben die Kriminellen einen technischen Aufwand. Insgesamt wurden bei der Kampagne über 38.000 manipulierte Absenderadressen und mehr als 9.300 gefälschte Domains genutzt. Damit soll den Opfern vorgetäuscht werden, die Nachricht stamme direkt aus dem eigenen Unternehmen.
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„Der Effekt ist bewusst unauffällig gehalten: eine Benachrichtigung, die so aussieht, als stamme sie von einem vertrauenswürdigen System am Arbeitsplatz“, erklären die Sicherheitsanalysten von „Check Point Research“ laut dem Bericht von „TechRadar“.
Wachsamkeit schützt vor einem falschen Klick
In den betroffenen Mails lautet der Betreff meist „Automated transcript“, gefolgt von einer teilweise unkenntlich gemachten Telefonnummer und einem zufälligen Code zur Nachverfolgung. Diese Struktur entspricht exakt den echten Benachrichtigungen, die viele Büroangestellte täglich erhalten. Experten raten Unternehmen deshalb zu äußerster Vorsicht bei unerwarteten E-Mails dieser Art. Selbst wenn die Absenderadresse intern wirkt, sollte die Echtheit der Nachricht im Zweifel über einen anderen Kommunikationsweg geprüft werden.
BSI empfiehlt 3-Sekunden-Sicherheitscheck
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berichtet, dass bereits ein 3-Sekunden-Sicherheitscheck das Risiko eines Phishing-Angriffs oder einer Infektion durch Schadprogramme mindern kann. Empfänger sollten den Absender, den Betreff und den Anhang vor dem Öffnen überprüfen. Dies kann dabei helfen, eine Mail als vertrauenswürdig einzustufen.
Haften Mitarbeiter, wenn sie auf Phishing hereinfallen?
Ein kleiner Klick und schon kann es passiert sein – man ist auf einen Phishing-Angriff hereingefallen. Wenn das am Arbeitsplatz passiert, stellt sich die Frage nach der Haftung. Die mögliche Haftung der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grad des Verschuldens, informieren die Rechtsanwälte Pöppel.
Wird vorsätzlich oder unter grober Fahrlässigkeit gehandelt, kann der Arbeitnehmer für den gesamten Schaden haften. Bei leichter Fahrlässigkeit muss man als Arbeitnehmer meist nicht haften, so die Rechtsanwälte. Weiterhin können arbeitsrechtliche Sanktionen folgen.