DAX +0,10 % 25.387,02 Pkt 14:14:33 MDAX +1,25 % 32.365,23 Pkt 14:14:33 Euro Stoxx 50 -0,15 % 6.272,88 Pkt 14:14:30 Dow Jones +0,96 % 52.210,08 Pkt 22:52:48 S&P 500 +0,07 % 7.413,18 Pkt 22:52:41 Nasdaq -0,82 % 24.932,08 Pkt 23:15:59 Nikkei -3,95 % 62.364,92 Pkt 08:45:03 Gold -1,15 % 4.027,60 USD 14:19:31 Silber -1,61 % 57,53 USD 14:19:25 Brent -1,39 % 87,13 USD 14:19:27 WTI -1,13 % 81,68 USD 14:19:27 Bitcoin -0,53 % 63.386,94 USD 14:29:28 EUR/USD -0,25 % 1,13660 USD 14:29:21 EUR/GBP +0,21 % 0,85530 GBP 14:29:33 EUR/CHF +0,20 % 0,93200 CHF 14:29:33 EUR/JPY -0,12 % 186,208 JPY 14:29:33

Ab 1. August: Diese 6 neuen Regeln solltest du kennen

Nation

Der August bringt wieder mehrere Änderungen mit sich, die Bürgerinnen, Bürger und Verbraucher*innen im Alltag direkt oder indirekt betreffen. Wer sie nicht im Blick hat, übersieht schnell, was sich in vielen Bereichen Neues tut. Doch was ändert sich 2026 im August konkret? Was ändert sich 2026 im August? Tatsächlich greifen einige Regeln direkt zum Monatsanfang, während andere erst im weiteren Verlauf des Augusts wirksam werden. Gerade deshalb lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Dabei geht es nicht um ein großes Reformpaket, sondern um mehrere Einzelmaßnahmen, die zusammengenommen durchaus relevant sind. Was ändert sich also alles 2026 im August? Das zeigen die folgenden Beispiele. #1 Weniger Geld für neuen Solarstrom Wer seine Photovoltaikanlage ab dem 1. August 2026 in Betrieb nimmt, erhält etwas weniger Geld für den eingespeisten Strom. Nach Paragraf 49 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sinken die maßgeblichen Förderwerte seit dem 1. Februar 2024 alle sechs Monate um ein Prozent. Die Rechnung lautet: bisheriger Wert × 0,99. Würde die Vergütung zuvor beispielsweise 8,00 Cent pro Kilowattstunde betragen, wären es nach der Absenkung noch 7,92 Cent. Wie hoch der tatsächliche Betrag ausfällt, hängt unter anderem von der Leistung der Anlage sowie davon ab, ob nur überschüssiger Strom oder die gesamte erzeugte Energie ins Netz eingespeist wird. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Anlage offiziell in Betrieb genommen wird. Für bereits laufende Photovoltaikanlagen ändert sich durch den Stichtag grundsätzlich nichts. Hier gilt weiterhin der bei der Inbetriebnahme maßgebliche Vergütungssatz. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die jeweils geltenden EEG-Fördersätze für unterschiedliche Anlagengrößen und Einspeisemodelle. Wer seine Anlage rund um den Monatswechsel anschließen lassen möchte, sollte deshalb genau prüfen, welches Datum der Netzbetreiber als Inbetriebnahme dokumentiert. Zum gleichen Zeitpunkt, also zum 1. August, tritt eine wichtige Änderung für Familien in Kraft. Dann startet der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Zunächst gilt er für Kinder der ersten Klassenstufe. Danach wird der Anspruch stufenweise ausgeweitet, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für die Klassen eins bis vier gelten soll. Das erklärt das Bundesfamilienministerium auf seiner Seite zur Ganztagsbetreuung. Für Eltern bedeutet das aber nicht, dass sie ihr Kind in ein Ganztagsangebot schicken müssen. Das Ministerium stellt ausdrücklich klar, dass daraus keine Pflicht entsteht. Eltern können frei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie ein Angebot nutzen wollen. Besonders relevant ist die Änderung für berufstätige Eltern. Denn der Anspruch soll Betreuungslücken nach der Kita-Zeit verringern und Familien mehr Planungssicherheit geben. #3 Reparieren soll einfacher werden Was ändert sich noch 2026? Ebenfalls zum 1. August wird das neue Recht auf Reparatur für Verbraucher*innen relevant. Die entsprechende EU-Richtlinie musste bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden und soll ab diesem Zeitpunkt angewendet werden, wie die EU-Kommission auf der dazugehörigen Seite erklärt. Die neue Regel soll es leichter machen, bestimmte Produkte reparieren zu lassen, statt sie direkt zu ersetzen oder wegzuwerfen. Betroffen sind nach Angaben der EU-Kommission unter anderem Produktgruppen wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Smartphones und Tablets. Für Verbraucher*innen kann das im Alltag wichtig werden, wenn etwa ein Handy, Tablet oder Haushaltsgerät kaputtgeht. Hersteller sollen Reparaturen nicht ohne sachlichen Grund durch Software, Hardware oder Vertragsklauseln erschweren dürfen. Auch Ersatzteile sollen zu angemessenen Preisen verfügbar sein. #4 Neue Regeln für Ausbildungsberufe am Bau Auch für Arbeitnehmer*innen, Auszubildende und Betriebe gibt es im nächsten Monat eine Änderung. Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsordnungen für Berufe in der Bauwirtschaft in Kraft. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) erklärt, dass die Ausbildungsordnungen für Bereiche wie Ausbau, Hochbau und Tiefbau ab diesem Datum gelten. Insgesamt wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Das BIBB schreibt außerdem, dass die neuen Ausbildungsordnungen bereits im Juni 2024 veröffentlicht wurden, wegen des umfangreichen Implementierungsprozesses aber erst zum 1. August 2026 in Kraft treten. Das geht auch aus der BIBB-Übersicht zu Neuordnungen von Aus- und Fortbildungsberufen hervor. Für neue Azubis kann sich dadurch ändern, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt und wie Prüfungen strukturiert werden. Für Betriebe bedeutet die Reform, dass Ausbildungspläne und Abläufe an die neuen Vorgaben angepasst werden müssen. #5 Neue KI-Regeln werden anwendbar Ab dem 2. August 2026 greifen weitere Teile des europäischen KI-Gesetzes. Laut offiziellem Zeitplan zum EU AI Act der Europäischen Kommission werden beginnend ab diesem Tag unter anderem Transparenzpflichten und Regeln für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme anwendbar. Für Verbraucher*innen wird vor allem wichtig, dass KI im Alltag erkennbarer werden soll. Die EU-Kommission schreibt zu den Transparenzpflichten des AI Act, dass Menschen in der EU ab dem 2. August 2026 informiert werden müssen, wenn sie mit KI-Systemen interagieren oder bestimmten KI-generierten beziehungsweise manipulierten Inhalten ausgesetzt sind. In der Mitte des Jahres zeigt sich damit besonders deutlich, was sich ändert 2026. Wer mit einem Chatbot schreibt oder mit KI-erzeugten Bildern, Videos oder Audios konfrontiert wird, soll das künftig besser erkennen können. Je nach Risiko sollen KI-Systeme auch unterschiedlich streng reguliert werden, wie die Verbraucherzentrale in ihrem Überblick zum AI Act darlegt. Die Änderung betrifft aber nicht nur Verbraucher*innen, sondern auch Unternehmen, Behörden und Arbeitgeber. Denn Hochrisiko-KI kann unter anderem in Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, kritischer Infrastruktur, Gesundheitswesen, Bankwesen oder öffentlichen Dienstleistungen relevant sein. Topaktuell #6 Neue EU-Verpackungsregeln gelten Was ändert sich 2026 noch? Ab dem 12. August 2026 wird die neue EU-Verpackungsverordnung grundsätzlich anwendbar. Die EU-Kommission erklärt auf ihrer Seite zu Verpackungsmüll, dass dies Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig vom Material oder davon, ob sie aus Industrie, Handel oder privaten Haushalten stammen, betrifft. Ziel ist es, unnötige Verpackungen zu vermeiden, Wiederverwendung und Recycling zu fördern und den Verbrauch neuer Rohstoffe zu senken. Für Verbraucher*innen dürfte sich dadurch nicht sofort jeder Einkauf sichtbar verändern. Langfristig könnten dadurch aber Verpackungsdesigns, Kennzeichnungen, Mehrwegangebote und Recyclingfähigkeit von Produkten angepasst werden. Quellen: Gesetze im Internet, Bundesnetzagentur, Bundesfamilienministerium, EU-Kommission, Verbraucherzentrale, Bundesinstitut für Berufsbildung

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren