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Ab dem 26. September: Diese neuen Symbole müsst ihr beim Einkaufen kennen

Wirtschaft

Viele kennen das Problem: Ein gekauftes Gerät funktioniert nicht richtig, aber was nun? Wendet man sich an den Händler oder den Hersteller? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie? Um diese Verwirrung zu ändern, führt die Europäische Union zum 27. September 2026 zwei neue, einheitliche Informationslabel ein.

Das Ziel der neuen Kennzeichnungen ist es, euch direkt vor dem Kaufentscheid transparent und verständlich zu informieren. Die Symbole schaffen dabei keine neuen Rechte, sondern machen nur die bestehenden Ansprüche viel deutlicher. Ausgenommen von dieser neuen Pflicht sind lediglich sofort abgewickelte Käufe des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel der Einkauf von Lebensmitteln im Supermarkt. Für fast alle anderen Waren werden die Label aber zur Pflicht. Händler müssen diese dann sowohl in ihren Ladengeschäften als auch in Onlineshops gut sichtbar platzieren.

Das steckt hinter den neuen Siegeln

Das erste Label klärt über die „Gesetzliche Gewährleistung“ auf. Es erinnert euch daran, dass der Verkäufer EU-weit für mindestens zwei Jahre haften muss, wenn ein Produkt schon bei der Übergabe einen Mangel hatte. In einem solchen Fall habt ihr das Recht auf eine kostenlose Reparatur, einen Austausch oder – unter bestimmten Bedingungen – eine Minderung des Kaufpreises oder die komplette Erstattung. Das Siegel zeigt euch also eure gesetzlichen Grundrechte auf einen Blick.

Das zweite – und eigentlich wichtigere – Label ist mit „GARAN“ überschrieben und steht für eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Es ist ein echtes Qualitätsmerkmal, denn es darf nur unter drei strengen Voraussetzungen verwendet werden:

Die Garantie muss für euch komplett kostenlos sein.

Sie muss für die gesamte Ware gelten.

Sie muss eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren haben.

Damit signalisiert ein Hersteller, dass er von der Langlebigkeit seines Produkts überzeugt ist und euch einen Schutz bietet, der über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht. Während also die Gewährleistung auf jeden Fall EU-weit 2 Jahre beträgt und eindeutig geregelt ist, verspricht das „GARAN-Siegel“ weitergehende Sicherheiten.

Schon gewusst? Warum Drogerien plötzlich Supermärkten beim Wocheneinkauf Konkurrenz machen:

Während also das erste Label euch nur noch einmal an bestehende Gesetzesregelungen erinnert, kann euch das zweite beim Kaufentscheid helfen. Dort seht ihr „Extraleistungen“, die im Kaufpreis inbegriffen sind. Achtet also in Zukunft besonders auf diesen Hinweis, wenn ihr eine verlängerte Haltbarkeit eures Einkaufs wünscht.

Diese Kennzeichnungen ergänzen die Verordnung zum Recht auf Reparatur und machen es dem Verbraucher einfacher, seine Garantie- und Gewährleistungsrechte einzufordern.

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