DAX +0,44 % 25.818,21 Pkt 18:00:00 MDAX +0,15 % 30.472,32 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -1,22 % 6.131,31 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,34 % 51.770,31 Pkt 21:47:53 S&P 500 -2,12 % 7.580,07 Pkt 21:47:43 Nasdaq -4,19 % 25.437,00 Pkt 22:15:59 Nikkei -2,12 % 63.290,11 Pkt 07:45:03 Gold -3,63 % 3.884,90 USD 21:59:59 Silber -5,86 % 49,14 USD 21:59:59 Brent -2,22 % 112,33 USD 21:59:57 WTI +0,93 % 102,95 USD 21:59:59 Bitcoin +0,09 % 77.270,31 USD 04:03:49 EUR/USD +0,09 % 1,11660 USD 22:29:43 EUR/GBP -0,44 % 0,83320 GBP 22:26:43 EUR/CHF -0,37 % 0,92020 CHF 22:28:43 EUR/JPY -0,14 % 175,816 JPY 22:28:43

Ab Januar 2027 fix: Bis zu 540 Euro als Extra-Rente kommt für viele

Wirtschaft

Ab Januar 2027 werden viele Menschen in Deutschland von einem zusätzlichen Betrag von bis zu 540 Euro zur Rente profitieren. Wer darauf Anspruch hat und wie es im Details aussieht, findet man hier auf Finanz.de.

09.09.2026, 07:00 Uhr, von Daniel Herndler (Finanzen)

Wer von der neuen Förderung profitieren kann

Das Altersvorsorgedepot soll grundsätzlich allen steuerpflichtigen Personen offenstehen, die einen entsprechenden Vertrag abschließen und die erforderlichen Eigenbeiträge leisten. Erstmals sollen auch Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht vollständig in die staatliche Förderung einbezogen werden. Damit würde sich der Kreis der Förderberechtigten gegenüber der bisherigen Riester-Rente deutlich erweitern.

Besonders profitieren könnten Beschäftigte mit mittleren Einkommen, die regelmäßig Beiträge einzahlen können. Auch Familien mit Kindern sollen weiterhin zusätzliche Kinderzulagen erhalten und dadurch deutlich höhere Förderbeträge erreichen.

Geringverdiener könnten die Förderung nur eingeschränkt nutzen

Für Menschen mit niedrigen Einkommen könnte die Reform dagegen weniger attraktiv sein. Zwar liegt die Mindesteinzahlung mit 120 Euro jährlich vergleichsweise niedrig, die maximale Förderung setzt jedoch deutlich höhere Sparleistungen voraus.

Wer die erforderlichen Eigenbeiträge nicht aufbringen kann, erhält entsprechend geringere Zulagen. Sozialverbände weisen deshalb darauf hin, dass insbesondere Haushalte mit wenig finanziellem Spielraum von der Reform nur eingeschränkt profitieren könnten.

Ergänzung zur gesetzlichen Rente

Die neue Förderung ersetzt nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Sie ist als zusätzliche private Altersvorsorge gedacht und ergänzt die gesetzliche sowie die betriebliche Altersversorgung. Die Höhe der staatlichen Zulage hängt ausschließlich von den Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot ab. Sie steht damit unabhängig von der späteren gesetzlichen Rente oder einem möglichen Anspruch auf Grundrente.

Nach den bisherigen Plänen sollen die eingezahlten Beiträge steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden können. Die staatliche Zulage selbst bleibt steuerfrei, während spätere Auszahlungen grundsätzlich der Besteuerung unterliegen.

Chancen und Risiken der Kapitalanlage

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot soll stärker auf kostengünstige Fonds und ETFs gesetzt werden. Befürworter versprechen sich dadurch langfristig höhere Renditen als bei vielen bisherigen Riester-Produkten.

Gleichzeitig steigt jedoch die Abhängigkeit von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Schwankende Kurse können insbesondere kurz vor Rentenbeginn Auswirkungen auf den Depotwert haben. Welche Anlagestrategien und Sicherungsmechanismen künftig vorgesehen sind, wird erst mit den endgültigen gesetzlichen Vorgaben und ergänzenden Verordnungen feststehen.

Was für bestehende Riester-Verträge gilt

Bereits abgeschlossene Riester-Verträge bleiben nach den bisherigen Plänen bestehen. Versicherte können diese grundsätzlich weiter besparen oder ruhen lassen.

Für viele Verträge soll zudem eine Überführung in das neue Altersvorsorgedepot möglich werden. Die genauen Übergangsregelungen müssen allerdings noch gesetzlich festgelegt werden.

Gerade für Menschen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, kann eine individuelle Beratung sinnvoll sein. Ob ein Wechsel in das neue System wirtschaftlich vorteilhaft ist, hängt von der Vertragsgestaltung und der persönlichen Situation ab.

Reform noch nicht vollständig abgeschlossen

Das neue Altersvorsorgedepot soll nach derzeitiger Planung zum 1. Januar 2027 starten. Bevor die Reform vollständig umgesetzt werden kann, muss jedoch das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden.

Wer künftig regelmäßig in das neue Altersvorsorgedepot einzahlt, kann durch die staatliche Förderung langfristig mehrere tausend Euro zusätzlich für die Altersvorsorge aufbauen. Wie hoch der tatsächliche Vorteil ausfällt, hängt neben der Zulage vor allem von den eigenen Sparbeiträgen und der Entwicklung der Kapitalmärkte ab.

aktualisiert: 09.09.2026, 07:00 Uhr

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