Abendessen kostet 650 Euro: Restaurant im Wald verbietet Handy und Kamera
Das Restaurant Yera nahe Brixen hat eine ungewöhnliche Regel: Mobiltelefone und Kameras müssen am Eingang in Schließfächern bleiben. So sollen die Gäste die Atmosphäre und das Essen bewusst erleben, ohne die Mahlzeit zu fotografieren oder in den sozialen Netzwerken zu dokumentieren.
Der Gourmettempel befindet sich auf 1800 Metern Höhe in einer von Wäldern umgebenen Höhle auf der Plose. Das Menü kostet pauschal 650 Euro pro Person und umfasst auch Getränke mit maximal fünf Prozent Alkoholgehalt, wie die italienische Zeitung „La Repubblica“ berichtet.
Restaurant im Wald verbietet Handy und Kamera: Erfahrung soll geheimnisvoll und persönlich werden
Die Gäste werden mit einer Fackel durch den Wald zum Restaurant geführt und essen in einem minimalistisch gestalteten Raum aus Holz, Stein und roter Erde, in dem nur 18 Personen Platz finden. Küchenchef Roland Lamprecht beschreibt das Yera als ein eigenständiges Gesamtkonzept, bei dem die Bereiche Küche, Feuer, Service und Forschung eng miteinander verbunden sind. Auch die Einrichtung ist minimalistisch gehalten.
„Im unteren Bereich haben wir den Bereich für Labore und Lager, mit feuchten Kammern für Garum und Kombuchas, Räumen zur Aufbewahrung der gesammelten Zutaten und dem Bereich für die Getränke“, so Lamprecht gegenüber „La Repubblica“.
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Durch den Verzicht auf Bilder soll die Erfahrung geheimnisvoll und persönlich werden – die Gäste essen in einem der teuersten Lokale Italiens und nehmen keine Fotos, sondern nur ihre Erinnerungen mit.
Mehrere Luxusrestaurants wollen keine Fotos
Das Yera ist nicht allein mit dieser Regel: In einigen der renommiertesten Restaurants der Welt gilt Fotografieren laut dem Gourmetmagazin „Falstaff“ als unerwünscht. Beispielsweise erlaubt der Sushimeister Jiro Ono aus Tokio in seinem mehrfach ausgezeichneten Restaurant keine Aufnahmen, ebenso handhaben es die Lokale des schwedischen Konzepts Punk Royale in Stockholm und London.
Handyverbot: Wirt hat das Hausrecht
Ein Gastwirt darf Gästen in Deutschland die Handynutzung im Restaurant grundsätzlich über sein Hausrecht verbieten, solange das Verbot nicht diskriminierend ist. Das Verbot darf nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen oder willkürlich einzelne Gäste benachteiligen. Ein generelles Handyverbot für alle Gäste ist rechtlich zulässig. Gäste müssen jedoch vor oder direkt beim Betreten des Lokals (zum Beispiel durch Hinweisschilder) auf die Regel aufmerksam gemacht werden.