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Abgeordnetengehälter: Bundestagsabgeordnete verzichten auf Erhöhung ihrer Diäten

Nation

Die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestags verzichten in diesem Jahr auf eine Diätenerhöhung, auf die sie nach dem Gesetz eigentlich einen Anspruch haben. Sie reagieren damit auf die „schwierige Wirtschafts- und Haushaltslage“, wie es im angenommenen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD heißt. Das Aussetzen der Erhöhung wurde mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen und ist einmalig auf dieses Jahr begrenzt.

Das Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Diäten analog zur allgemeinen Lohnentwicklung jeweils am 1. Juli automatisch steigen. Da sich die Nominallöhne im vergangenen Jahr um 4,2 Prozent erhöht haben, wären auch die Bezüge der Abgeordneten um diesen Prozentsatz gestiegen – und zwar von 11.833 auf 12.330 Euro, also um fast 500 Euro. Dies fanden die Abgeordneten unangemessen angesichts der Belastungen, die vielen Bürgern drohen.

Die Höhe der Diäten orientiert sich laut Abgeordnetengesetz an den Bezügen von Richtern an obersten Bundesgerichten. Den automatischen Anpassungsmechanismus hatte der Bundestag 2014 eingeführt, damit die Abgeordneten nicht Jahr für Jahr selbst über die Höhe ihrer Bezüge entscheiden müssen. Dies war regelmäßig mit heftigen Diskussionen einschließlich des Vorwurfs der Selbstbereicherung verbunden gewesen.

AfD will automatische Anpassung abschaffen

Die AfD forderte, die automatische jährliche Anpassung der Abgeordnetenbezüge ganz zu streichen. Künftig solle diese wieder über ein Gesetzgebungsverfahren erfolgen, das die Beteiligung der Bürger und die öffentliche Kontrolle sicherstelle. Die AfD erhielt dafür aber keine Mehrheit. Das Grundgesetz kennt keine Bürgerbeteiligung in Gesetzgebungsverfahren.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner mutmaßte in der Debatte: „Im nächsten Jahr wollen sie wahrscheinlich einen richtig großen Schluck aus der Pulle nehmen.“ SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf erinnerte ihn anschließend an die Vorwürfe von Vetternwirtschaft, mit der sich die AfD vor einigen Monaten konfrontiert sah. Damals wurden etliche Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen Abgeordneten beschäftigt worden sind. Unter anderem Fälle aus Sachsen-Anhalt hatten für Aufsehen gesorgt.

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