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Abgeordneter unter Druck: Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Ferat Koçak

Nation

Ferat Koçak, Linken-Bundestagsabgeordneter für den Berliner Wahlkreis Neukölln, steht seit Wochen wegen Clan-Kontakten in der Kritik. Nun prüft die Staatsanwaltschaft nach Tagesspiegel-Informationen, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat – etwa wegen Vorteilsannahme – besteht. Koçak wurde demnach zuletzt mehrfach angezeigt. Ein Sprecher der Behörde bestätigte dies auf Anfrage nicht und erklärte, man äußere sich nicht zu der Causa.

Hintergrund: Der Abgeordnete hatte Firas Rammo, den Sohn des Familienoberhaupts Issa Rammo, Anfang des Jahres um Unterstützung gebeten. Koçak räumte ein, von den Rammos ein Smartphone angenommen zu haben – angeblich als Spende für eine „Antifa-Gruppe“. In öffentlich gewordenen Chats bezeichnete er Firas Rammo als „Bruder“. Viele Angehörige der Großfamilie Rammo – gelegentlich auch Remmo geschrieben – stufen Ermittler als Clan-Kriminelle ein. Auch der genannte Vater und sein Sohn sind vielfach aktenkundig.

Bundestag muss über Aufhebung von Koçaks Immunität entscheiden

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit August bereits gegen Koçak wegen des Anfangsverdachts der Urkundenfälschung. Für einen PR-Videodreh hatte Koçak einem Tauschpartner in Neukölln symbolisch einen Bundestagsausweis überreicht: laminiertes grünes Papier an einem Schlüsselband. Der „Ausweis“ diente als Requisite. Der Immunitätsausschuss des Bundestags muss nun über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität Koçaks entscheiden.

Die Bundestagsverwaltung teilte am Dienstag auf Anfrage mit, man gebe zu individuellen Immunitätsangelegenheiten gemäß der einschlägigen Rechtsprechung keine Auskünfte. Koçak bedauerte die Video-Idee damals. Auch die Clan-Kontakte bezeichneten er und die Linke-Fraktionsspitze als „Fehler“.

Nach Tagesspiegel-Informationen fanden außerdem Veranstaltungen des Neuköllner Linken-Kreisverbands in Koçaks steuerfinanziertem Abgeordnetenbüro statt – obwohl die Partei eigene Räume in der Nähe hat. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Wahlkreisbüros und die vom Bundestag bereitgestellten Materialien dürfen weder für Parteiarbeit noch für Wahlkämpfe genutzt werden.

Zum möglicherweise fragwürdigen Umgang mit steuerfinanzierten Mandatsgeldern äußerte sich Koçak nicht. Es gilt in allen genannten Fällen die Unschuldsvermutung.

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