Abmahnung für Toten-Hosen-Tickets: Das müssen Fans wissen
Derzeit tourt die Düsseldorfer Punk-Band ein letztes Mal durch die Stadien und Arenen des Landes. Entsprechend beliebt sind die Tickets für die Konzerte. Wer das Glück hatte, eine oder mehrere Eintrittskarten zu bekommen, sollte sich allerdings davor hüten, diese über unautorisierte Plattformen wie Viagogo oder Kleinanzeigen weiterzuverkaufen. Denn schon das Anbieten von Tickets darüber ist laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der kauf mich GmbH, über die Hosen-Tickets und -Fanartikel vertrieben werden, untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen Vertragsstrafen von bis zu maximal 2500 Euro. Das gelte auch dann, wenn man selbst krankheitsbedingt oder aus einem anderen Grund verhindert ist und die Tickets zum Originalpreis angeboten werden, wie Frank Joachim Mayer erklärt, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der LDM Rechtsanwaltsgesellschaft. Diese verschickt die Abmahnungen im Namen des Hosen-Vertriebspartners. Strafen in Höhe von 2500 Euro würden aber nicht für Privatverkäufer fällig, die Tickets zum Originalpreis anbieten, sondern maximal bei wiederholten oder gewerblichen Verstößen. „Personalisierte Eintrittskarten dürfen unabhängig von der Gewinnabsicht keinesfalls über unautorisierte Plattformen weitergegeben werden, um eine unkontrollierte Ticketweitergabe an unbekannte Dritte ohne Umpersonalisierung und Einbeziehung der Ticket-AGB aufgrund der dadurch entstehenden Risiken für die Veranstaltungssicherheit und das Preisgefüge zu vermeiden“, sagt Mayer. Für Konzerte der Toten Hosen gibt es nur einen offiziellen Zweitmarkt, die Plattform „TicketSwap“. Dort dürfen Tickets für nicht viel mehr als den Originalpreis verkauft werden – einer der Gründe für das Vorgehen, wie Mayer erklärt. Die Ticketpreise sollten sozialverträglich bleiben. „Einzelne von Privatpersonen angebotene Tickets werden gezielt von gewerblichen Weiterverkäufern in größeren Mengen aufgekauft – und zu deutlich höheren Preisen über Viagogo oder sonstige nicht autorisierte Zweitmarktplattformen weiterverkauft“, so Mayer. Im Rahmen der „Trink aus, wir müssen gehen“-Tour seien bereits Hunderte Personen abgemahnt worden, sagt Mayer. Seit 2022 seien es gar über 1000. Manche der Adressaten beschweren sich online über das Vorgehen. In einer Google-Rezension schreibt ein Nutzer: „Nie wieder kauf‘ ich was von den Toten Hosen“, er habe ein Ticket geschenkt bekommen und es dann weiterverkauft, weil er doch keine Zeit hatte, zum Originalpreis plus Porto, wie er behauptet. Dann habe er die Abmahnung erhalten und eine Aufforderung, 450 Euro Vertragsstrafe zu zahlen. Er ist nicht der einzige Fan, der damit unzufrieden ist, wie auch der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dirk Dreger sagt. Nach eigenen Angaben hat er allein in diesem Jahr mehr als 100 Mandanten wegen Abmahnungen für den Verkauf von Hosen-Tickets vertreten. Ziel sei es, die Strafzahlung zu senken, nicht die grundsätzliche Abmahnung infrage zu stellen. „Wir bewegen uns bei etwa 50 Prozent Kostenreduzierung im Schnitt“, sagt Dreger zu den Erfolgsaussichten. „Mit den LDM-Anwälten lässt sich reden“, sagt der Rechtsanwalt. LDM-Geschäftsführer Frank Joachim Mayer sagt: „Wir mahnen bei den Toten Hosen allerdings im Regelfall offiziell nur ab, wenn eine erkennbare Gewinnerzielungsabsicht besteht“, sagt er. Ansonsten würden die Kunden oft nur informell ermahnt. Wer sein Ticket allerdings trotz erteilter Hinweise wiederholt zum Originalpreis auf nicht autorisierten Plattformen weiterverkauft, müsse auch in diesen Fällen mit einer Abmahnung mit Vertragsstrafe rechnen. Und wenn sich ein erwischter Verkäufer einsichtig zeigt, so Mayer, sei man durchaus auch bereit, der Person bei der Höhe der Strafzahlung entgegenzukommen.