ADAC deckt auf: Fast jeder Radfahrer macht diesen Handy-Fehler
Viele Radfahrer glauben, das Handy in der Halterung sei automatisch erlaubt – ein teurer Irrtum. Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat das Smartphone oft griffbereit am Lenker. Navigation, Musik, Nachrichten – alles kein Problem, solange das Gerät in der Halterung steckt. So denken zumindest die meisten. Doch genau dieser Fehler führt oft zu teuren Bußgeldern. Smartphone ohne Halterung? Dafür zahlen Fahrradfahrer drauf Denn die Halterung allein macht die Handynutzung auf dem Fahrrad noch lange nicht legal. Die Straßenverkehrsordnung ist an dieser Stelle eindeutig. Elektronische Geräte zu nutzen, ist verboten, wenn sie dafür in der Hand gehalten werden müssen. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern für Nutzer aller Fahrzeuge – und damit eben auch für Fahrradfahrer. Bedeutet: Während der Fahrt das Handy zu nutzen, ist ohne Halterung nicht drin. Andersherum heißt das aber nicht, dass mit Halterung automatisch alles in Butter ist. Entscheidend ist die Art der Nutzung. Erlaubt ist nur die sogenannte kurze Blickzuwendung. ADAC-Jurist Stephan Miller erklärt das in einem Video des Mobilitätsclubs so: Ihr dürft auf euer Handy schauen wie auf den Tacho im Auto. Ein kurzer Blick auf die Navigations-App? In Ordnung. Längeres Lesen von Nachrichten, Scrollen durch Playlists oder das Tippen von Texten? Verboten. Wer auf dem Rad nach dem richtigen Song sucht oder WhatsApp-Nachrichten liest, wendet den Blick zu lange vom Verkehrsgeschehen ab. Das ist ein Verstoß. Selbst wenn das Handy fest montiert ist. Wenn es nicht zum Unfall kommt, ihr aber erwischt werdet, müsst ihr mit einem Verwarngeld von 55 Euro rechnen. Fahrverbote oder Punkte in Flensburg gibt es hingegen nicht. Solltet ihr durch Handy-Ablenkung in einen Unfall verwickelt werden, kann es aber auch deutlich teurer werden. Ohne Halterung seid ihr so oder so aufgeschmissen. Jede noch so kurze Art von Nutzung ist verboten. Für alle praktischen Anwendungen während der Fahrt braucht ihr also eine passende Handyhalterung. Werdet ihr mit dem Handy in der Hand gepackt, müsstet ihr im Zweifel beweisen können, dass ihr das Smartphone nicht genutzt habt. Denkbar wäre das laut Angaben des ADAC-Juristen etwa, wenn das Handy euch beim Radfahren in der Hosentasche stört und ihr es stattdessen in der Jackentasche verstaut. Handy und Fahrrad: Einfacher Trick und ihr seid auf der sicheren Seite Anders als beim Auto gibt es für alle Radfahrer aber eine einfache Möglichkeit, das Handy legal zu nutzen: im Stand. Wer anhält und steht, darf das Gerät in die Hand nehmen und benutzen. Beim Auto reicht auch das nicht, die Nutzung ist offiziell nur legal, wenn der Motor komplett ausgeschaltet ist. Weil das beim Fahrrad oder auch bei einem E-Bike bis 25 km/h nicht möglich ist, reicht der Stand aus, denn sie gelten nicht als Kraftfahrzeuge.