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AfD: Boris Pistorius und Cem Özdemir fordern Verbotsverfahren

Nation

Wenige Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fordern Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Auch wenn dies am Ende womöglich nur einige Landesverbände treffen könnte. In einem Gastbeitrag für die »Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung« schreiben sie: »Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.«

Unterscheidung zwischen AfD-Flügeln

Özdemir und Pistorius unterscheiden in ihrem Beitrag zwischen einem deutsch-nationalen und einem völkischen Teil der AfD. Die deutsch-nationale Strömung könne unter Umständen mit dem Grundgesetz vereinbar sein und müsse deswegen in Parlamenten und in der Gesellschaft bekämpft werden, argumentieren die beiden Politiker.

Der völkische Teil der AfD dagegen stelle unverhohlen die Grundfesten der Verfassung infrage und verachte die Demokratie, so die beiden Politiker. Der völkischen Ideologie könne man deswegen nicht in der politischen Auseinandersetzung begegnen. »Das wäre naiv. Denn die AfD wird auch zukünftig alles daransetzen, den völkischen Teil ihrer Partei zu verschleiern, die Haltung ihrer völkischen Protagonisten zu relativieren oder umzudeuten.«

Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.

Bislang zeichnet sich keine Mehrheit für ein solches Vorgehen gegen die AfD ab. Vor allem in CDU und CSU sind viele skeptisch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vertritt bislang die Auffassung: »Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.« Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hatte gewarnt: »Ein vorschneller Antrag auf gut Glück würde im Zweifel nur der betroffenen Partei nützen.«

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