DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.443,67 USD 07:23:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

AfD-Fraktion könnte schrumpfen und hinter Grüne zurückfallen

Nation

Ob nach Regierungserklärungen oder Debatten über Gesetzentwürfe der Staatsregierung: Als stärkste Oppositionskraft darf die AfD-Fraktion im Plenum des Bayerischen Landtags als erste auf Worte des Ministerpräsidenten oder von Ministern antworten. Zwar gehören den Fraktionen von AfD und Grünen gleichermaßen jeweils 32 Abgeordnete an, die AfD hatte bei der Landtagswahl 2023 aber ein etwas besseres Ergebnis. Damit gelten die AfD-Fraktionsvorsitzenden Katrin Ebner-Steiner und Ulrich Singer als Oppositionsführer im Freistaat. Dies könnte sich ändern. Denn dem Abgeordneten Ralf Stadler droht der Parteiausschluss – auf Drängen des niederbayerischen AfD-Bezirksvorstands, an dessen Spitze Ebner-Steiner steht. Sollte Stadler aus der Partei fliegen, könnte er nach derzeitiger Satzung auch nicht mehr Teil der AfD-Fraktion sein. Sie würde auf 31 Mitglieder schrumpfen, fortan würden die Grünen die größte Oppositionsfraktion stellen und hätten Rederecht vor der AfD. In der Geschäftsordnung für den Landtag steht: "Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach der aktuellen Zahl ihrer Mitglieder." Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). Landesschiedsgericht sieht parteischädigendes Verhalten Vor dem bayerischen AfD-Landesschiedsgericht musste Stadler kürzlich eine Niederlage hinnehmen. Laut dem Urteil, das dem BR vorliegt, wird Stadler aus der AfD ausgeschlossen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibe er "von der Ausübung seiner mitgliedschaftlichen Rechte ausgeschlossen". In der Begründung heißt es: Stadler habe "in besonders gravierender Weise gegen seine Pflicht zur Förderung der Partei und gegen die innerparteiliche Ordnung verstoßen". Er gebe Gremien und Funktionsträger der Partei öffentlich der Lächerlichkeit preis und trage Schlammschlachten in der Öffentlichkeit aus. Stadler will kämpfen Stadler will sich mit dem Ausschluss nicht abfinden und kündigt auf BR-Anfrage an, vor das Bundesschiedsgericht zu ziehen oder gegebenenfalls sogar einen zivilrechtlichen Klageweg einzuschlagen. Seiner Bezirks- und Fraktionschefin wirft er vor, sich ausschließlich auf ihren Machterhalt zu konzentrieren und dafür jede potenzielle Konkurrenz auszuschalten. Es werde sogar die Rolle als Oppositionsführer aufgegeben, "so lange die eigenen Pfründe gesichert bleiben". Die AfD-Fraktion kommentiert den Fall Stadler vorerst nicht: Es handle sich um ein laufendes Verfahren auf Parteiebene, das sich noch hinziehen könne, sagte ein Sprecher dem BR. Eine Bewertung könne man erst nach Abschluss des Verfahrens abgeben.

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