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AfD: Heino fordert nach Wahlwerbung mindestens 30.000 Euro

Unterhaltung

Ein Social-Media-Beitrag mit Heino hat für die AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der Nachrichtenagentur dpa. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden. Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung in Brandenburg sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Bereits im April hatte der Sänger juristische Schritte angekündigt, damals war von einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 250.000 Euro die Rede. Heino, der mit seinen Volksliedern und bei seinen Auftritten eine stark patriotische Seite pflegt, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich zu politischen Themen geäußert, sagte sein Manager. Er habe sich bei der vergangenen Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert. Allerdings sorgten seine Songs in der Vergangenheit ebenfalls für Kritik. Zum Repertoire des Sängers gehörten zeitweise etwa Heimatlieder, die auch in einem Gesangsbuch der SS zu finden waren. Im Jahr 2013 sagte er laut »Bild«-Zeitung: »Ich bin nicht schwarzbraun, ihr Haselnüsse!« Die AfD Uckermark hat im aktuellen Streit laut Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen.

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