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AfD-Kandidat Siegmund über Justiz: "Das ist ein gigantisches Problem"

Nation

AfD-Spitzenkandidat Siegmund: "Das ist ein gigantisches Problem" Von dpa, jha Aktualisiert am 07.08.2026 - 05:55 UhrLesedauer: 2 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Ulrich Siegmund kassierte vor zwei Jahren eine Niederlage vor dem Landesverfassungsgericht. Diese Erfahrung beschäftigt den AfD-Mann weiterhin. Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geäußert. "Die Justiz ist zu einem gewissen Maße politisch besetzt, und das ist ein gigantisches Problem", sagte Siegmund bei einem Bürgerdialog seiner Partei in Kemberg (Landkreis Wittenberg). Der 35-Jährige reagierte auf eine Frage eines Bürgers, inwieweit sich die AfD auf die Justiz und den Parlamentarismus verlassen könne, wenn sie die Wahl gewinne und regiere. Sachsen-Anhalt wählt am 6. September einen neuen Landtag. Die AfD liegt in Umfragen deutlich vorn: In einer Erhebung des Instituts Insa für "Focus Online" Ende Juli kam sie auf 41 Prozent, die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze auf 24 Prozent. Siegmund tritt als Spitzenkandidat seiner Partei an. Siegmund erklärte, er habe in der Vergangenheit einmal vor dem Landesverfassungsgericht ehemaligen Abgeordneten von Linken und SPD gegenüber gesessen. In dem Moment habe er gewusst, wie das Urteil ausfallen werde. "Genau so ist es gekommen", sagte er. Loading... Siegmund fordert Qualifikation statt Parteibuch Siegmund hatte vor dem Landesverfassungsgericht erfolglos gegen einen Ordnungsruf geklagt, den er im Juni 2023 vom Landtagspräsidenten erhalten hatte. Er hatte der damaligen Linken-Abgeordneten Christina Buchheim im Landtag vorgeworfen, auf einem Sommerfest im Jahr 2018 "geistig nicht mehr zurechnungsfähig" gewesen zu sein. Das Gericht entschied am 17. September 2024, dass die Maßnahme rechtmäßig war. Die Redefreiheit von Abgeordneten finde ihre Schranken in der Würde des Landtags. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat sieben Mitglieder. Der Landtag wählt sie für sieben Jahre, der Ministerpräsident ernennt sie. Die Wahl der Verfassungsrichter erfordert bislang eine Zweidrittelmehrheit im Landtag. Eine Fraktion mit einem Drittel der Sitze kann sie damit blockieren. Der Landtag beschloss deshalb in diesem Jahr eine Reform: Kommt binnen sechs Monaten keine Zweidrittelmehrheit zustande, soll das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen können, über die dann eine einfache Mehrheit entscheidet. Die AfD lehnt die Änderung ab; ihr Abgeordneter Tobias Rausch nannte sie eine "Verhöhnung des Bürgerwillens".

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