AfD: Länder passen Beschlusspraxis aus Sorge vor Blockade an
Dies teilte ein Sprecher der IMK am Mittwochabend mit. Die Änderung wurde demnach in einem schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen.
Hintergrund ist die politische Entwicklung in Sachsen-Anhalt. Nach dem jüngsten Wahlerfolg der AfD könnte dort künftig ein Politiker der Partei das Innenressort übernehmen. Nach den bisherigen Regeln hätte bereits eine einzige Gegenstimme genügt, um einen gemeinsamen Beschluss der Länder zu verhindern.
Dieses Verfahren war allerdings nicht festgeschrieben. Es handelte sich um eine gewachsene Praxis, die den Innenministern ermöglichen sollte, auch bei kontroversen Themen gemeinsame Positionen zu finden. Statt eine Entscheidung zu blockieren, konnten die Länder ihre abweichende Haltung in einer Protokollerklärung festhalten.
Die »Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder« wurde im Jahr 1954 gegründet. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Länder in innenpolitischen Fragen. Der Bundesinnenminister nimmt als ständiger Gast an den Sitzungen teil, verfügt dort jedoch über kein eigenes Stimmrecht.
Die IMK kommt regulär zweimal im Jahr zusammen – im Frühjahr und im Herbst. Weiterhin sind Sondersitzungen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren möglich. Seit ihrer Gründung hat die Konferenz rund 220-mal getagt.