AfD muss Schlagerstar Heino Schadenersatz zahlen
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Innsbruck (Österreich) – Diese Wahlwerbung kommt die AfD teuer zu stehen. Schlagerstar Heino (87) hat sich mit dem AfD-Kreisverband Uckermark auf eine Schadenersatzzahlung von 7500 Euro geeinigt. Der Grund: Die Partei hatte vor einer Landratswahl mit seinem Namen geworben, ohne seine Erlaubnis einzuholen. Eigentlich hatte Heino sogar 30.000 Euro gefordert. Doch vor dem Landgericht Innsbruck (Österreich) einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich.
Das bestätigte Heinos Manager Helmut Werner (42) und eine Gerichtssprecherin gegenüber BILD: „Damit ist die Sache für uns erledigt.“ Zuerst hatte die „Märkische Oderzeitung“ darüber berichtet.
AfD warb mit Heinos berühmtem Enzian-Hit
Auslöser des Streits war die Landratswahl in der Uckermark im April 2026. AfD-Kandidat Felix Teichner hatte in den sozialen Medien mit dem Namen des Schlagersängers für sich geworben. Sein Spruch: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Teichner schrieb weiter: „Blau blüht die Uckermark.“ Eine Anspielung auf Heinos berühmten Schlager „Blau blüht der Enzian“ und gleichzeitig auf die Parteifarbe der AfD . Doch Heino wollte für die Wahlwerbung nicht herhalten. Sein Management machte einen Imageschaden geltend. Manager Werner hatte bereits zuvor klargestellt, dass der Sänger die AfD „definitiv nicht gewählt“ hat.
AfD-Politiker entschuldigt sich bei Heino