AfD Niedersachsen: Ein neues Gesetz hat den Ausschluss der Kandidaten ermöglicht
Die niedersächsische AfD beschäftigt sich derzeit gleich mit zwei gewichtigen juristischen Fragen: Zum einen steht seit Mittwochabend fest, dass die Wahlausschüsse in dem Bundesland insgesamt vier Kandidaten der Partei von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen haben. Die Politiker wollten sich um Landrats- und einen Oberbürgermeisterposten bewerben. Zum anderen könnte der AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde demnächst vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt schon länger gegen den 48 Jahre alten ehemaligen Bauunternehmer, nun will sie Schledde wegen illegaler Parteienfinanzierung anklagen. Unter den ausgeschlossenen Kandidaten sind bekannte Mandatsträger wie der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert sowie die Landtagsabgeordneten Stephan Bote und Thorsten Moriße. Sichert wollte Landrat im Kreis Friesland werden, Bote für den gleichen Posten im Kreis Lüneburg kandidieren. Moriße darf nicht als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. Der AfD-Politiker Justin Vogel wurde von der Bürgermeisterwahl in Herzberg am Harz ausgeschlossen. Die genannten Politiker gehören dem rechten Parteiflügel an oder fielen mit radikalen Äußerungen auf. Einem parteilosen Bewerber, der die Existenz der Bundesrepublik infrage gestellt hat, wird zudem die Kandidatur für das Bürgermeisteramt im ostfriesischen Weener verwehrt. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Die AfD hat angekündigt, sich mit allen Mitteln gegen die Entscheidung der Wahlausschüsse zu wehren. Der ausgeschlossene AfD-Politiker Bothe spricht von einem „Hintertür-Verbot durch Behörden und Wahlausschüsse“, die AfD-Landtagsfraktion von einer „dreisten Wahlmanipulation“. Staatsrechtler hält das neue Wahlgesetz für sinnvoll Hintergrund der Entscheidungen ist das im April von der rot-grünen Landesregierung beschlossene neue Kommunalwahlgesetz. Dieses ermöglicht, dass die kommunalen Wahlausschüsse bei Zweifeln an der Verfassungstreue von Bewerbern vorab eine Einschätzung ihrer jeweiligen Kommunalaufsicht einholen können. In diese Einschätzung fließen auch Erkenntnisse des niedersächsischen Verfassungsschutzes ein, der den AfD-Landesverband erst im Februar zur gesichert rechtsextremen Bestrebung hochgestuft hatte. Landräte und Bürgermeister sind Beamte auf Zeit und müssen als solche für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen. Das war schon vor dem neuen Gesetz so. Das Verfahren soll die Prüfung laut Landesregierung lediglich sicherer und praktikabler machen. Über die Zulassung von Kandidaten bestimmen weiterhin die örtlichen Wahlausschüsse; diese sollen ihre Entscheidung aber informiert treffen, indem sie eine Beurteilung des Verfassungsschutzes anfordern können. Zudem sollen die Entscheidungen vor der Wahl fallen und die Kommunalaufsicht nicht erst im Nachhinein eingreifen müssen, indem sie die Ernennung von gewählten, aber für ein Beamtenverhältnis ungeeigneten Personen unterbindet. „Das neue Verfahren in Niedersachsen ist eine sinnvolle und angemessene Lösung, damit die Entscheidungen vor der Wahl auf besserer Grundlage getroffen werden“, sagt der Göttinger Staatsrechtler Hans Michael Heinig. Kaum Rechtsschutz vor der Wahl Defizite sieht Heinig allerdings beim Rechtsschutz. Denn die ausgeschlossenen Bewerber haben kaum eine Chance, die Entscheidung der Wahlausschüsse noch vor der Wahl überprüfen zu lassen. Ein Eilverfahren vor Gericht kommt nur bei offenkundig rechtswidrigen oder missbräuchlichen Entscheidungen in Betracht. Nach der Wahl können ausgeschlossene Bewerber jedoch ein Wahlprüfungsverfahren anstrengen. Erkennt das Gericht dann einen Fehler, muss die Wahl wiederholt werden – zumindest, wenn der Fehler wahlrelevant ist, was angesichts der Stärke der AfD naheläge. An diesem Punkt kritisiert der Rechtswissenschaftler Heinig die neuen Regeln in Niedersachsen. „Man sollte überlegen, ausgeschlossenen Bewerbern doch einen Zugang zu einstweiligem Rechtsschutz vor der Wahl zu gewähren.“ Das Innenministerium teilt auf Anfrage mit, dass es als zuständige Kommunalaufsicht zu acht AfD-Politikern Einschätzungen an Wahlausschüsse übermittelt hat. Hinzu kommen weitere zehn Fälle von Bürgermeisterwahlen in nicht kreisfreien Orten, in denen die Landkreise als zuständige Kommunalaufsicht Einschätzungen zu Bewerbern abgaben. Es kam auch vor, dass ein Wahlausschuss der Empfehlung trotz Warnung nicht folgte. Beim parteilosen Kandidaten Eugen Nazarenus, der den Reichsbürgern nahesteht, war es umgekehrt. Dieser wurde vom Wahlausschuss einstimmig ausgeschlossen, obwohl die Kommunalaufsicht dies nicht für erforderlich hielt. Staatsanwalt will Schledde wegen „Kriegskasse“ anklagen Während die AfD sich vor Gericht gegen die Ausschlüsse wehren will, könnte ihr Landesvorsitzender Ansgar Schledde demnächst in einem anderen Verfahren selbst vor Gericht stehen. Die Staatsanwaltschaft Hannover, die seit mehr als zwei Jahren gegen Schledde ermittelt, will ihn wegen illegaler Parteienfinanzierung anklagen, wie der F.A.Z. bestätigt wurde. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft darf zu der bevorstehenden Anklage keine Auskunft geben, denn formal sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Die Angelegenheit liegt im Landtag, wo zunächst Schleddes Immunität aufgehoben werden muss. Nach übereinstimmenden Informationen sollen die Ermittler auf insgesamt 144 Überweisungen mit einer Gesamtsumme von 50.000 Euro auf ein Konto Schleddes gestoßen sein, die nicht als Parteispenden verbucht wurden. Das Konto galt als innerparteiliche Kasse Schleddes. Die Überweisungen hatten Verwendungszwecke wie „Kriegskasse“ oder „Aufstellungsversammlung“. Die Summen der einzelnen Spenden waren nach F.A.Z.-Informationen nicht spektakulär hoch. Eher war es so, dass einzelne Personen, darunter bekannte Mandatsträger, monatlich 160 Euro oder ähnliche Summen zahlten, einmalig auch 500 Euro. Ziel war offenbar, in dem lange zerrütteten Landesverband dem eigenen Lager um Schledde bei der Sicherung der Macht zu helfen. Vor Gericht könnte somit die Frage zu klären sein, inwieweit solche Finanzflüsse mit Fokus auf innerparteiliche Machtkämpfe als Parteispenden zu werten sind. Die AfD weist die Vorwürfe der illegalen Parteienfinanzierung zurück. Gegen Schledde wird parallel wegen anderer Vorwürfe weiter ermittelt, die innerhalb der AfD in den vergangenen Monaten zu neuerlichen Verwerfungen führten: Dabei geht es um den Verdacht, dass im „System Schledde“ Abgeordnete ihre Mitarbeiter im Parlament für die Parteiarbeit zur Verfügung stellen mussten, was ein Missbrauch staatlicher Mittel wäre. Auch diesen Vorwurf weist die AfD zurück.