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AfD Niedersachsen: Landesvize Bothe darf nicht bei Landratswahl antreten

Nation

Zweifel an Verfassungstreue

Nächster AfD-Politiker von Wahl ausgeschlossen

Von dpa

29.07.2026 - 18:10 UhrLesedauer: 1 Min.

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Die niedersächsische AfD wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Ihre Wahlkandidaten fallen nun reihenweise durch.

Der niedersächsische AfD-Vizechef Stephan Bothe darf bei der Landratswahl in Lüneburg nicht antreten. Der Wahlausschuss des Landkreises entschied sich mit 6 zu 1 Stimmen gegen die Kandidatur des Landtagsabgeordneten, wie ein Sprecher des Landkreises auf Anfrage mitteilte. Die AfD wird in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Bewerber für kommunale Spitzenämter müssen in Niedersachsen die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die zuständigen Wahlausschüsse die Verfassungstreue prüfen und eine Kandidatur ablehnen. In Niedersachsen sind am 13. September Kommunalwahlen.

Schon zwei weitere AfD-Politiker von Wahlen ausgeschlossen

Bothe erklärte in einer Stellungnahme, die Entscheidung nicht nachvollziehen zu können. Er kritisierte auch eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die dem Wahlausschuss zur Beratung vorlag. Der AfD-Politiker behauptete, er und die AfD stünden "uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes".

Zuvor waren bereits der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert von der Landratswahl im Kreis Friesland und Thorsten Moriße von der Oberbürgermeisterwahl in Wilhelmshaven ausgeschlossen worden. Der Landtagsabgeordnete Moriße kündigte rechtliche Schritte und ein Eilverfahren an. Er kritisierte, dass er vor der Sitzung keine Unterlagen des Innenministeriums erhalten habe.

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