DAX +1,15 % 25.704,02 Pkt 18:00:00 MDAX +0,45 % 30.425,40 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,05 % 6.167,81 Pkt 18:00:00 Dow Jones +0,12 % 52.424,18 Pkt 20:27:01 S&P 500 +0,67 % 7.728,01 Pkt 20:27:01 Nasdaq +1,06 % 26.446,59 Pkt 20:26:59 Nikkei +1,08 % 63.954,19 Pkt 07:45:03 Gold -0,35 % 4.060,20 USD 20:17:01 Silber -0,90 % 53,81 USD 20:17:01 Brent -2,02 % 111,58 USD 20:16:59 WTI +2,84 % 102,74 USD 20:16:59 Bitcoin +0,31 % 81.058,58 USD 20:26:58 EUR/USD -0,11 % 1,11620 USD 20:26:42 EUR/GBP -0,01 % 0,83720 GBP 20:27:01 EUR/CHF -0,10 % 0,92390 CHF 20:27:00 EUR/JPY +0,08 % 176,161 JPY 20:27:01

AfD: „Offensichtlich rechtswidrig“ – Juristen halten Anfechtung der Wahl in Sachsen

Nation

Hat die AfD ihren Wahlkampf in Sachsen-Anhalt in Teilen rechtswidrig finanziert? Ein im „Spiegel“ veröffentlichter Vorwurf mehrerer Staatsrechtler richtet sich gegen die sogenannten Bürgerdialoge der AfD-Landtagsfraktion vor der Landtagswahl Anfang September. Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, ob diese Veranstaltungen als parlamentarische Information oder als Wahlwerbung einzustufen sind.

„Der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt wurde großteils aus Fraktionsmitteln finanziert“, sagte die Berliner Juraprofessorin und Parteienrechtsexpertin Sophie Schönberger dem Magazin. Das sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen und könne dazu führen, dass die Wahl erfolgreich angefochten werde.

In der Vergangenheit wiesen Gerichte entsprechende Einwände mit der Begründung zurück, die unzulässige Wahlwerbung habe sich nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt. Schönberger hält das für Sachsen-Anhalt nicht für ausgemacht. Angesichts der Zahl und des zeitlichen Umfangs der Bürgerdialoge könne man dies „anders sehen“, so Schönberger.

Der Fraktionsgeschäftsführer der AfD im Magdeburger Landtag, Patrick Harr, wies die Kritik auf WELT-Anfrage entschieden zurück. Die Bürgerdialoge seien „im zulässigen Rahmen sowie im zulässigen Zeitraum aus Mitteln der Fraktion bezahlt“ worden. Die Kritik von Schönberger wies Harr „vollständig“ zurück. Die AfD trenne „klar zwischen der Arbeit ihrer Fraktion und der ihrer Partei“.

Jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen Wahl einlegen

Auch der Freiburger Jurist Fabian Michl hält eine Wahlanfechtung grundsätzlich für möglich. Er erklärte im „Spiegel“, eine unzulässige Wahlkampffinanzierung durch Fraktionen verletze die Chancengleichheit der Parteien. Sie stelle „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann“.

Der Berliner Staatsrechtler Christoph Möllers äußerte sich hingegen zurückhaltender. Zwar könne auch er in der verdeckten Parteienfinanzierung einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb erkennen. Problematisch sei jedoch, „dass es eigentlich kein handhabbares Kriterium für Mandatsrelevanz gibt“. Zudem sei eine Wiederholung der Wahl ein derart massiver Eingriff, „dass er kaum angewendet würde“.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren