AfD-Teilverbot: Söder bremst Parteifreunde
Markus Söder lehnt ein AfD-Teilverbot ab und stellt sich damit gegen prominente CSU-Kollegen. "Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist", sagte der CSU-Chef und bayerische Ministerpräsident zu Gedankenspielen über ein Verbotsverfahren gegen Björn Höckes AfD Thüringen. Zum einen sei ein Verbot "verfassungsrechtlich außerordentlich schwierig", zum anderen sei es nicht richtig, der AfD einen "Märtyrer-Status zu geben". Söder bekräftigte, dass er jede Kooperation mit der AfD nicht nur ablehne, sondern die Partei auch stellen wolle, wo es geht. "Aber eine Diskussion über ein Teilverbot würde der AfD im Moment eher nützen und deswegen, glaube ich, ist es der falsche Weg." Holetschek: Nicht kategorisch ausschließen Zuvor hatte sich Bayerns CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek dafür ausgesprochen, Teile der AfD wie den Landesverband Thüringen genau zu beobachten und "zumindest ein Teilverbot nicht kategorisch" auszuschließen. CSU-Fraktionsvize Winfried Bausback sagte, viele extremistische Tendenzen der AfD seien dem Thüringer Landeschef Höcke zuzuordnen. Deshalb sei zu überlegen, einen Verbotsantrag begrenzt auf den Landesverband vorzubereiten. Unterstützung bekam Holetschek auch von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU): Ein Parteiverbot müsse zwar immer Ultima Ratio sein und die Chancen für ein Verfahren auf Bundesebene seien bislang nicht besonders aussichtsreich, sagte sie dem BR. "Ich teile aber die Haltung von Klaus Holetschek, mit Blick auf den Thüringer Landesverband ein Teilverbot nicht auszuschließen." AfD: "Linke Verbotsphantasien" Der bayerische AfD-Fraktionsvorsitzende Ulrich Singer wirft Holetschek und Aigner "linke Verbotsphantasien" vor. Laut Co-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner, die als Vertraute Höckes gilt, wird die "Brandmauer" der Union zur AfD in "absehbarer Zeit" zusammenbrechen. "Aigner und Holetschek werden dann von den Trümmern dieses demokratiefeindlichen Machwerkes begraben." Die CSU phantasiere über Methoden, "die wir eher aus Diktaturen kennen". Tatsächlich sieht das Grundgesetz ein Parteiverbot vor, um es Verfassungsfeinden zu erschweren, die Bundesrepublik zu einer Diktatur umzubauen. Mit dem Konzept einer "wehrhaften Demokratie" reagierten die Mütter und Väter des Grundgesetzes auf Erfahrungen aus der Weimarer Republik, in der extremistische Parteien demokratische Freiheiten nutzten, um demokratische Institutionen von innen heraus zu zerstören. Die Hürden für ein Verbot sind aber hoch, aussprechen kann es einzig das Bundesverfassungsgericht. Was es bisher zweimal tat: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 gegen die KPD. AfD Thüringen als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht sieht gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Ausrichtung des Landesverbands. Landes- und Fraktionschef Höcke gilt bundesweit als Kopf des völkisch-nationalistischen Lagers in der AfD. Die bayerische Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze begrüßt es, dass es in der CSU jetzt Stimmen gebe, die zumindest über ein Verbot der "Höcke-AfD" nachdenken. "Das ist absolut richtig, denn unsere Verfassung verpflichtet uns, unsere Demokratie vor ihren Feinden zu schützen." Die SPD-Landtagsabgeordnete Anna Rasehorn fordert, den Vorschlag eines Teilverbots "so schnell wie möglich" in einer Bund-Länder-Gruppe zu diskutieren – als zusätzliche Variante. "Für mich steht weiterhin ein Verbot der Gesamtpartei im Vordergrund." Spahn: Höcke das Wahlrecht entziehen Der Fraktionschef der Union im Bundestag, Jens Spahn, schlägt indes vor, gegen Höcke persönlich vorzugehen: "Wie wär's denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemanden extrem Rechten wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann", sagte Spahn im "Focus"-Podcast "Machtmenschen" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt). Also: Verlust der Möglichkeit, zu wählen und sich wählen zu lassen. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht, aberkennen kann es etwa das Bundesverfassungsgericht. In der Geschichte der Bundesrepublik gab es einige entsprechende Anträge. Alle sind gescheitert. Aber auch auf Grundlage des Strafrechts kann das Wahlrecht entzogen werden: bei einer Verurteilung wegen bestimmter Straftaten. Wer wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde, verliert automatisch seine Wählbarkeit für fünf Jahre. Höcke wurde zweimal zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er öffentlich eine Parole der SA verwendet hatte.