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AfD-Verbot: Hape Kerkeling fordert Beginn eines AfD-Verbotsverfahrens

Nation

Der Entertainer Hape Kerkeling hat der AfD wegen der Relativierung des Nationalsozialismus Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen. »Allein ihre beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur macht sie in meinen Augen verfassungswidrig«, sagte er bei einer Anhörung im Thüringer Landtag zu einem möglichen AfD‑Verbotsverfahren. »Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlost und umdichtet, verwirkt jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie.«

»Angst, Lügen und Hass waren die Zutaten der nationalsozialistischen Ideologie. Und sie sind es heute für die Marschrichtung dieser rechtsextremen Partei«, führte Kerkeling aus. Wer Menschen gezielt verängstige, verletze ihre vom Grundgesetz geschützte Würde. »Eine Partei, die ihre Existenz aus der Schürung von Hass gegen Minderheiten speist, hat in unserem Land mit seiner grauenvollen Geschichte keinen Platz.« Das Versprechen des Staates laute: »Wir dulden keinen Faschismus in Deutschland«, sagte Kerkeling.

Kerkeling appellierte an die Abgeordneten, den Einfluss der Landesregierung im Bundesrat zu nutzen, um ein Verbotsverfahren anzustoßen. »Ausgerechnet von hier, aus dem Land, in dem die Geschichte ihre bittersten Lehren erteilt hat, muss dieses Signal kommen«, sagte er. Die Verteidigung des Grundgesetzes sei keine Frage von links oder rechts, von Regierung oder Opposition, sagte Kerkeling zu den Abgeordneten.

Verbotsverfahren muss von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung ausgehen

Er spreche nicht als Experte für Verfassungsrecht, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus, sagte Kerkeling. Der Entertainer hatte im April eine viel beachtete Rede beim Gedenken an die Befreiung des NS-Konzentrationslagers Buchenwald bei Weimar gehalten, in das sein Großvater wie Zehntausende andere Menschen von den Nationalsozialisten verschleppt worden war. Die Linke-Fraktion lud ihn zu der ersten Anhörung eines Landesparlaments zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ein.

Bei der Anhörung im Justizausschuss des Thüringer Landtags kamen vor allem Verfassungsrechtler und andere Experten zu Wort, etwa vom Institut für Menschenrechte oder der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Es war die erste derartige Anhörung in einem deutschen Parlament. Den Antrag für ein Parteiverbotsverfahren können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen. Über die Erfolgsaussicht eines solchen Verfahrens gibt es abweichende Einschätzungen.

Die AfD-Landesverbände von Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen stuft der Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem ein. Im Mai 2025 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz auch die Gesamtpartei nach mehrjähriger Prüfung entsprechend eingestuft. Dagegen klagte die AfD. Im Eilverfahren untersagte das Kölner Verwaltungsgericht vorerst diese Einstufung. Das Hauptsacheverfahren steht noch aus.

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