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Afghanin erstreitet Einzelfallprüfung

Nation

Startseite Politik Schlappe für Dobrindt: Afghanin gewinnt vor Bundesverfassungsgericht wegen „Willkürverbot“ Von: Katja Thorwarth Uns auf Google folgen Trotz Versprechen der Bundesrepublik stoppte Innenminister Dobrindt das Aufnahmeprogramm für Geflüchtete aus Afghanistan. Das war nicht rechtens. Berlin/Islamabad – Die schwarz-rote Regierungskoalition um Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte es 2025 eilig. Als eine der ersten Änderungen sollte das Migrationsgesetz verschärft werden und mit ihm der Umgang mit geflüchteten Menschen aus Afghanistan. Deutschland hatte insbesondere Ortskräften und Menschenrechtlerinnen eine Aufnahme versprochen, weshalb tausende nach Pakistan flüchteten. Doch das Aufnahmeprogramm wurde eingestellt – und damit die Einzelprüfung für die Erteilung von Visa. Damit wollten sich eine afghanische Frauenrechtsaktivistin und ihre zwei minderjährigen Kinder nicht abfinden. Sie klagten und bekamen am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe recht: Ihr Fall muss neu geprüft werden, da der Familie ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Dobrindts Vorgaben verweigert wurde. Diese pauschalen Vorgaben nannte Karlsruhe nun einen Verstoß gegen das Willkürverbot. Fall der afghanischen Frauenrechtlerin muss neu geprüft werden Die Klägerin hatte 2021 über die Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme bekommen. Diese Liste sollte all jenen Menschen helfen, die durch ihr gesellschaftliches Engagement bekannt und aufgrund der Machtübernahme der radikalislamistischen Taliban im August 2021 gefährdet waren. Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für „ungültig und erloschen“ – ihre Visaanträge wurden abgelehnt. Vor dem Verwaltungsgericht unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung; das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums (BMI) einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten. Wie Karlsruhe mitteilte, ist eine Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin zulässig – sie muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange der Betroffenen berücksichtigt wurden. „Wir freuen uns mit der Klägerin und ihrer Familie: Das Bundesverfassungsgericht folgt unserer Argumentation und stellt klar, dass pauschale Aufhebungen der Aufnahmezusagen verfassungswidrig sind. Jetzt muss die Bundesregierung ihrer Prüfpflicht in Einzelfällen gerecht werden und den Familien endlich Schutz gewähren“, erklärte Elaha Hakim von der Organisation Kabul Luftbrücke gegenüber der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media, die sich aktuell in Pakistan aufhält. Mareile Dedekind, Juristin bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Mitverfasserin der Muster-Verfassungsbeschwerde, ergänzte in einer Pressemitteilung: „Die heutige Entscheidung aus Karlsruhe ist deutlich: Die Bundesregierung darf ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan:innen nicht pauschal zurücknehmen. Das ist eine gute Nachricht für die Grundrechte – aber es reicht noch nicht aus. Deutschland muss die Schutzsuchenden jetzt endlich vor Folter und Tod in Sicherheit bringen.“ Afghaninnen durch Taliban von Folter und Tod bedroht – Klagewelle gegen Dobrindt

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