DAX -0,12 % 26.169,89 Pkt 09:25:38 MDAX -0,31 % 32.459,11 Pkt 09:25:37 Euro Stoxx 50 +0,49 % 6.508,58 Pkt 09:25:30 Dow Jones +2,20 % 54.349,12 Pkt 23:22:16 S&P 500 +1,62 % 7.723,55 Pkt 22:41:45 Nasdaq +1,73 % 26.363,44 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,93 % 65.683,26 Pkt 08:45:03 Gold +1,76 % 4.320,70 USD 09:30:18 Silber +0,00 % 62,10 USD 09:30:34 Brent +0,24 % 79,64 USD 09:30:11 WTI -0,03 % 75,20 USD 09:30:31 Bitcoin +0,29 % 64.786,20 USD 09:40:35 EUR/USD +0,12 % 1,15460 USD 09:39:57 EUR/GBP +0,06 % 0,85780 GBP 09:40:37 EUR/CHF +0,04 % 0,93340 CHF 09:40:40 EUR/JPY +0,19 % 182,206 JPY 09:40:38

Agenten“ wegen Sabotageverdachts fest – Ukrainer in U

Allgemein

Ein 33 Jahre alter Ukrainer sitzt wegen des Verdachts auf Agententätigkeit zu Sabotagezwecken in Untersuchungshaft. Der Mann soll im Auftrag des Nachrichtendienstes einer ausländischen Macht ein bayerisches Rüstungsunternehmen ausgespäht haben, wie das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft München mitteilten. Einsatzkräfte des Landeskriminalamts und der Thüringer Polizei nahmen den Beschuldigten am Sonntag in Thüringen fest. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ am Montag auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehl. Der 33-Jährige wurde anschließend in eine bayerische Justizvollzugsanstalt gebracht. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll der Mann im Juni 2026 Aufnahmen vom Betriebsgelände eines Rüstungsunternehmens in Bayern angefertigt und an seinen Auftraggeber übermittelt haben. Die Bilder sollen der Vorbereitung möglicher Sabotagehandlungen gedient haben. Die Ermittler bezeichnen den Beschuldigten als sogenannten „Low-Level-Agenten“. Damit sind Personen gemeint, die im Auftrag eines ausländischen Nachrichtendienstes einzelne, meist leicht zugängliche Aufträge übernehmen sollen. Welcher Staat den 33-Jährigen angeworben haben soll und welches Rüstungsunternehmen betroffen war, teilten die Behörden nicht mit. Wegen der laufenden Ermittlungen machten die Behörden vorerst keine weiteren Angaben. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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