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Ägypten: TV-Star wegen angeblichen Drogendelikten zum Tode verurteilt

Welt

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Kairo (Ägypten) – In ihrer Heimat Ägypten ist Sarah Khalifa (39) ein Star. Als Fernsehmoderatorin berichtet sie in der TV-Sendung „Mission Impossible“ über Kriminalfälle. Doch jetzt soll sie selbst in kriminelle Taten verstrickt sein. Die grausame Folge: Khalifa wurde in Kairo von einem Strafgericht zum Tode durch den Strang verurteilt. Der Vorwurf: angebliche Drogendelikte. Sie selbst beteuert ihre Unschuld.

Das Urteil gegen den TV- und Instagram-Star (2,6 Mio. Follower) war bereits im vergangenen Monat verkündet worden. Allerdings wurde es erst jetzt bestätigt, nachdem das Gericht ein religiöses Gutachten des Großmuftis von Ägypten eingeholt hatte – eine gesetzliche Vorschrift bei Todesurteilen, wie der englische TV- und Radio-Sender „BCC“ berichtet. Außerdem wurden in dem Prozess neun weitere Mitangeklagte zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Mehr als 750 Kilo fertige Drogen beschlagnahmt

Nach Berichten der staatlichen Zeitung „Al-Ahram“ soll Khalifa als Mitglied einer kriminellen Bande Ausgangsstoffe zur Drogenherstellung importiert haben, um diese später zu verkaufen. Um welche Art von synthetischen Drogen es sich genau handelte, nannte die Zeitung nicht.

Laut Prozessunterlagen sollen bei den Beschuldigten mehr als 750 Kilogramm fertige Drogen beschlagnahmt sowie illegale Waffen und Munition sichergestellt worden sein. Zu dem Urteil kam es angeblich nach „eindeutiger“ Beweislage: zwanzig Zeugen hätten gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt, zudem waren Audio- und Video-Aufzeichnungen ausgewertet worden.

TV-Moderatorin bestreitet die Vorwürfe

Sarah Khalifa selbst bestreitet die Vorwürfe. Laut der staatlichen Zeitung „Akhbar al-Youm“ erklärte sie bereits im vergangenen September auf die Frage des Richters nach ihrer mutmaßlichen Rolle, sie habe niemals Drogen gesehen – bis zu dem Moment, als sie in den Räumlichkeiten der Anti-Drogen-Behörde gemeinsam mit den Drogen fotografiert wurde.

Über ihren Anwalt kündigte sie an, Berufung gegen das Todesurteil beim Kassationsgericht – der höchsten Instanz des Landes für Strafsachen – einzulegen.

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