Alkoholverbot am Bahnhof, weniger Chemie in Kleidung, Zwangsvollstreckung wird digitaler: wichtig im Oktober
Wichtig im Oktober
Alkoholverbot an Bahnhöfen, weniger Chemie in Kleidung, Zwangsvollstreckung wird digitaler
Stand: 29.09.2026 12:54 Uhr
Ein Alkoholverbot in Bahnhöfen soll für mehr Sicherheit und Sauberkeit sorgen. Für bestimmte PFAS kommt das Aus in Outdorkleidung und Kosmetika. Zwangsvollstreckungen sollen digital schneller zugestellt werden können. Mehr dazu und weitere Neuerungen für Verbraucher im Oktober hier in einer kurzen Übersicht.
von Carmen Brehme, Redaktion Wirtschaft und Ratgeber
Entlastung bei Spritpreisen
Die Bundesregierung will mit einer Absenkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel für finanzielle Entlastung sorgen. Ab 1. Oktober bis Ende 2026 wird sie gesenkt, was den Liter jeweils um rund 17 Cent günstiger machen soll. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am 28. September unterzeichnet. Bereits im Mai und Juni gab es diese Maßnahme, die als "Tankrabatt" bekannt ist.
Alkoholverbot an allen Bahnhöfen
Ab 15. Oktober soll an allen 5.400 deutschen Bahnhöfen ein Alkoholkonsumverbot gelten. Die Deutsche Bahn hatte bereits im September begonnen, dieses Verbot schrittweise umzusetzen. Das soll die Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte erhöhen und für mehr Sauberkeit sorgen.
Es darf dann im Bahnhofsbereich und auf den Bahnsteigen kein Alkohol mehr getrunken werden. In gastronomischen Bereichen ist das weiterhin möglich. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Platzverweis rechnen, im Wiederholungsfall mit einem Hausverbot.
Einschränkung bei der Verwendung von PFAS in Kleidung
Ab 10. Oktober dürfen Chemikalien der PFAS-Untergruppe PFHxA in der EU nicht mehr bei der Produktion von Bekleidungstextilien eingesetzt werden. "Die Chemikalie ist dann in alltäglicher Outdoor-Kleidung, also normalen Regenjacken oder Freizeitschuhen für Verbraucher, nicht mehr erlaubt. Aber in hochspezialisierter Arbeitsschutzkleidung, zum Beispiel für die Feuerwehr oder Industrie, ist es noch erlaubt. Da kommt das Verbot erst im nächsten Jahr", erklärt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen auf MDR-Nachfrage. "Kosmetika sind auch betroffen. Gerade auf der Haut hat diese Chemikalie nichts zu suchen. Also auch hier gilt das Verbot ab Oktober", fügt sie hinzu. Was schon im Handel ist, darf noch abverkauft werden, "bis das letzte Produkt davon tatsächlich verkauft ist", so Saupe.
Das heißt jedoch nicht, dass die Chemikalie in Outdoorkleidungen oder in Kosmetika gänzlich nicht mehr nachweisbar sein muss. "Die zulässige Konzentration des Stoffes wurde rechtlich so stark verringert, dass der Stoff nicht mehr absichtlich in bestimmten Produkten Verwendung finden darf", erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums auf MDR-Nachfrage. Vorstellen kann man sich das wie bei Lebensmitteln und dem Hinweis "Kann Spuren mit Nüssen enthalten".
PFAS (Abkürzung für: per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) sind synthetische Chemikalien, die unter anderem fett- und wasserabweisend sind. Diese sind jedoch biologisch nicht abbaubar und reichern sich damit immer mehr im Boden und im Wasser an. Sie stehen mitunter im Verdacht, gesundheitliche Schäden zu verursachen. PFAS werden auch Ewigkeitschemikalien genannt, weil sie so beständig sind.
Dachdecker und Gerüstbauer bekommen mehr Geld
Ab 1. Oktober steigen die Löhne und Gehälter für Tarifbeschäftigte im Dachdeckerhandwerk um 3,4 Prozent. Der Gesellenlohn beträgt dann 23,28 Euro pro Stunde (statt 22,51). Mehr gibt es auch für Auszubildende: im ersten und zweiten Ausbildungsjahr jeweils 50 Euro pro Monat und im dritten 60 Euro.
4,4 Prozent mehr gibt es ab Oktober für Tarifbeschäftigte Gerüstbauer. Der Gesellenlohn steigt damit von 19,25 Euro auf dann 20,10 Euro.
Zwangsvollstreckung wird digitalisiert
Vollstreckungstitel mussten bislang auch immer in Papierform an den Gerichtsvollzieher übermittelt werden, auch wenn es eine elektronische Kommunikation dazu gab. Dieser "Papierzwang" entfällt ab 1. Oktober. Dadurch werden Bearbeitungszeiten, Versandwege und Portokosten gespart. Die Einsparung entlastet Gläubiger, die ihre Forderungen durchsetzen wollen, aber auch Gerichte, die die Vollstreckungstitel sonst extra noch einmal in ausgedruckter Variante prüfen, ausstellen und archivieren mussten.
Das digitale Führungszeugnis kommt
Fünf Millionen Führungszeugnisse werden nach Angaben des Bundesjustizministeriums für private Zwecke ausgestellt. Benötigt werden diese, wenn etwa Arbeitgeber eins verlangen oder ein Ehrenamt als Betreuer für Kinder und Jugendliche in einem Sportverein aufgenommen wird. Bislang gibt es sie nur in Papierform und zugestellt auf dem Postweg. Das soll sich nun ändern.
Wer will, soll das Dokument nun auch digital über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz anfordern können. "Das Dokument wird sodann an das Zentrale Bürgerpostfach der antragstellenden Person (BundID) versandt. Im Regelfall wird das Digitale Führungszeugnis innerhalb von wenigen Stunden erteilt. Sofern noch Fragen zum Antrag zu klären sind oder interne Prüfungen erforderlich werden, kann sich die Bearbeitung jedoch im Einzelfall (wie im derzeitigen Prozess auch) verzögern", erklärte eine Sprecherin des Bundesamts das geplante Prozedere auf MDR-Nachfrage. Aktuell werde noch an der Umsetzung gearbeitet. Ab 1. Oktober soll es losgehen und das Digitale Führungszeugnis beantragt werden können.
Vorsorgedokumente digital in zentralem Register hinterlegen
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können ab dem 1. Oktober in digitaler Form im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer gespeichert werden. Die Dokumente werden dann nach Absprache durch beauftragte Notare oder Rechtsanwälte ins System hochgeladen. Die im ZV hinterlegten Dokumente sind so im Ernstfall für behandelnde Ärzte und Betreuungsgerichte einsehbar. Damit wird lebenswichtige Zeit in medizinischen und gerichtlichen Abläufen gespart, weil es weniger Absprachebedarf gibt.
Alle gesetzlich Krankenversicherten haben eine elektronische Patientenakte (kurz: ePa), soweit sie keinen Widerspruch eingelegt haben. Darin werden Diagnosen, Behandlungen und Medikationen digital erfasst und damit zentral zugänglich gemacht. Somit sollen Patienten und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeuten die nötigen Gesundheitsunterlagen bei Bedarf immer parat haben. Ab Ende Oktober soll die ePa auch für Forschungszwecke genutzt werden. Daten aus dem Medikationsplan sollen dann anonymisiert an das Forschungsdatenzentrum beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermittelt werden. Zunächst testweise, im Januar 2027 soll das zum Regelbetrieb werden.
Wer dies nicht will, muss aktiv widersprechen. Das kann auch noch später geschehen, gilt dann aber erst ab dem Zeitpunkt. "Besser ist, der Verbraucher müsste vorher aktiv zustimmen", sagt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen mit Blick auf den Datenschutz. Problematisch findet sie auch, dass Patienten nicht darüber informiert werden, wenn ihre Daten dann zu Forschungszwecken genutzt würden. "Natürlich sind die Krankenkassen im Vorfeld verpflichtet, ihre Mitglieder zu informieren. Aber das ist eine allgemeine Information, die auch häufig untergeht in der ganzen Postflut, die man bekommt", schätzt die Verbraucherschützerin ein. "Möglicherweise lassen sich ja verschiedene Daten miteinander verknüpfen, sodass dann gegebenenfalls doch Rückschlüsse möglich sind", sagt sie mit Blick auf die versicherte Anonymität und die Entwicklungen von KI .
Support-Ende für Microsoft Office 2021
Das Büropaket Microsoft Office 2021 erreicht am 13. Oktober sein Support-Ende. Microsoft erklärt auf seiner Homepage, dass es dann keine Software-Updates mehr gibt. Damit werden auch keine Fehlerbehebung mehr durchgeführt oder der Schutz vor Viren oder Schadprogrammen erweitert.
In Microsoft Office 2021 finden sich Anwendungen wie Word, Excel, Powerpoint und Outlook. "Alle Ihre Office 2021-Apps funktionieren möglicherweise weiterhin. Allerdings könnten Sie dann schwerwiegende und potenziell gefährliche Sicherheitsrisiken eingehen", so das Unternehmen. Auch sollen die meisten Online-Hilfe-Inhalte eingestellt werden. Microsoft empfiehlt upzugraden, also auf eine neuere Version des Büropaktetes umzusteigen.
Windows Version 11 24H2: Auch hier endet der Support
Wer die Version 11 24 H2 von Windows 11 in der Home- oder Pro-Edition benutzt, kann nur noch bis 13. Oktober auf den Support von Microsoft zurückgreifen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage mitteilt, gibt es danach keine Sicherheitsupdates mehr. Wer den Support nicht verlieren möchte, sollte updaten auf Windows 11 Version 25 H2. "Geräte mit Home- und Pro-Editionen von Windows 11, Version 24H2, die nicht von IT-Abteilungen verwaltet werden, erhalten automatisch das Update", informiert Microsoft.
Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober endet die diesjährige Sommerzeit und es gilt wieder die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Am Sonntag 3:00 Uhr morgens werden deswegen die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde länger. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.
Radikalschnitte bei Bäumen und Hecken ab 1. Oktober wieder erlaubt
Ab 1. Oktober ist es wieder erlaubt, Hecken, Gebüsche, Laub- oder Nadelgehölze stark zurückzuschneiden oder ganz zu entfernen. Der Paragraf 39 im Bundesnaturschutzgesetz verbietet zwischen dem 1. März und dem 30. September solche Radikalschnitte. Damit sollen brütende Vögel und ihre Nester geschützt werden. Wer dagegen verstößt, muss etwa in Sachsen mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen, so die Verbraucherzentrale Sachsen.
Wichtig: Sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Aber auch da sollte man natürlich auf eventuell vorhandene Nester achten und sie schonen. Und: Nie bei Frost verschneiden! Es könnten Äste abbrechen und die Struktur von Busch oder Baum beschädigt werden.
MDR (cbr)/Erstveröffentlichung am 24.09.2026.