Alkoholverbot gilt ab sofort auf 5.400 Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn verbietet zum 15. Oktober bundesweit den Konsum von Bier, Wein, Schnaps oder anderen Spirituosen an ihren 5.400 Bahnhöfen.
Überall dort, wo die Hausordnung der DB gilt, gilt auch das Alkoholkonsumverbot, also im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich Bahnsteigen, Zugängen und Gebäuden. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der DB gehören, teilt eine Bahnsprecherin dem rbb mit.
In Geschäften im Bahnhof kann weiterhin Alkohol gekauft werden. Auch in den gastronomischen Betrieben innerhalb des Bahnhofs darf weiterhin Alkohol getrunken werden.
Das Alkoholverbot an Bahnhöfen wurde eingeführt als Reaktion auf "Anregungen von Reisenden, DB-Mitarbeitenden, Eisenbahner:inner anderer Verkehrsunternehmen, Städten, Kommunen und Mietern, die sich ein ruhigeres, saubereres und sichereres Umfeld wünschen", sagte eine Bahn-Sprecherin dem rbb.
Für die Kontrolle und Durchsetzung des Alkoholkonsumverbots Bahnhöfen ist die Deutsche Bahn im Rahmen des Hausrechts selbst zuständig. Laut einer Bahn-Sprecherin werde das Verbot mit Augenmaß umgesetzt und "im Rahmen der Standardbestreifung". Die Mitarbeitenden der Bahn würden zunächst über die geänderte Hausordnung informieren. Durchsagen und Aushänge im Bahnhof sollen die Fahrgäste auf das Verbot aufmerksam machen.
Bei Verstößen kann ein Haus- bzw. Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall könne auch ein Hausverbot ausgesprochen werden, so die Bahn. Auch könne die Bundespolizei zur Durchsetzung des Alkoholverbots eingesetzt werden. Dies sei in den Bahnhöfen, in denen die Regelung bereits gilt, gängige Praxis, teilt die Bahn dem rbb weiter mit.
Das Verbot gilt in Berlin am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof bereits seit Mai. Seit dem 1. September auch am Hauptbahnhof und Gesundbrunnen.
Laut Bahn seien die ersten Erfahrungen positiv. Die Menschen hätten Verständnis für das Alkoholkonsumverbot. Es falle weniger Müll an. Zudem trage das Verbot dazu bei, "Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern".
Das Sicherheitsgefühl für Reisende verbessere sich und der Reinigungsaufwand gehe zurück, so die Bahn weiter. In einer Umfrage sprechen sich rund 80 Prozent der Befragten für das Alkoholkonsumverbot aus, teilt die Bahn am Donnerstag mit. Auch die Mieterinnen und Mieter der Bahnhofsgeschäften seien an mehr Sicherheit interessiert und würden das Verbot unterstützen.
Für die BVG gilt bislang solch ein generelles Verbot nicht. Allerdings teilte das Unternehmen dem rbb mit, dass es regelmäßig prüfe, "welche zusätzlichen Maßnahmen sinnvoll sind": "Deshalb beobachten wir auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Alkoholverbot genau." Für die Fahrzeuge der BVG würden bereits jetzt die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) gelten: "Danach ist der Verzehr offener Speisen und Getränke in den Fahrzeugen nicht gestattet. Personen, die unter starkem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, von der Beförderung ausgeschlossen." Dies werde bereits "jetzt konsequent und zugleich mit Augenmaß" durchgesetzt.
Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach (SPD) begrüßt die neue Regelung der Bahn und will zudem ein entsprechendes Verbot auch auf Züge des öffentlichen Nahverkehrs ausweiten: "Das Verbot an den Bahnhöfen ist richtig. Ich setze mich darüber hinaus dafür ein, dass künftig auch in den Zügen des öffentlichen Nahverkehrs kein Alkohol mehr getrunken werden darf."
Zugleich kündigte Crumbach an, dass die Finanzierung des Programms "Sicherheit und Sauberkeit" der Berliner S-Bahn durch Berlin und Brandenburg über das laufende Jahr hinaus gesichert sei. Vorgesehen seien zusätzliche Sicherheitskräfte in den Zügen, in den Nachtstunden sowie eine Ausweitung der Reinigungsleistungen.
In den Zügen der Deutschen Bahn gibt es bisher kein generelles Alkoholverbot. In den Fernzügen der Bahn gebe es derzeit keine Pläne, dies einzuführen, teilte ein Konzernsprecher Ende August mit. In den Bordbistros verkauft die Bahn selbst alkoholische Getränke. Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken, "sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden".
Das A und O sei die gegenseitige Rücksichtnahme. Im Regionalverkehr gibt es den Angaben zufolge keine bundeseinheitliche Regelung. Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, untersagten den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell. Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle, könne des Zugs verwiesen werden.