Amazon Prime Preiserhöhung von 2022 ist unwirksam
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Urteil gegen Amazon: BGH erklärt Prime-Preiserhöhung für unwirksam – so kommen Sie an Ihr Geld
Von: Julia Hanigk
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Der BGH kippte Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022. Altmitglieder zahlen jetzt wieder weniger – und können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.
Karlsruhe – Die Preiserhöhung für Amazon Prime aus dem Jahr 2022 ist unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht und erklärte die Klausel in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen für intransparent. Das geht aus der Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 1. Oktober 2026 hervor (Az. III ZR 205/25). Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) war für Kunden nicht hinreichend deutlich, welche Rechte ihnen bei einer Preiserhöhung zustehen; die Intransparenz benachteiligte sie unangemessen.
Bundesgerichtshof gibt Verbraucherzentrale recht: Preiserhöhung von Amazon Prime nicht rechtens
Amazon hatte die Prime-Beiträge im September 2022 erhöht, ohne die Mitglieder ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Bei jährlicher Zahlung stieg der Preis von 69 auf 89,90 Euro, monatlich von 7,99 auf 8,99 Euro. Amazon begründete die Erhöhung damals mit gestiegenen Kosten, berichtet die dpa.
Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen die Anpassung. Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf gaben ihr bereits recht; Amazon zog vor den BGH. Die Verbraucherzentrale bezeichnete das Urteil in einer Pressemitteilung als Schutz vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen.
Amazon-Prime-Mitglieder profitieren: Frühere Preise wieder aktiv
Für bestehende Abos soll die Entscheidung kurzfristig Folgen haben: Laut dpa gelten für betroffene Altkunden vorerst wieder die früheren Preise. Amazon erklärte, mit dem Urteil zur Umsetzung der Preiserhöhung nicht einverstanden zu sein. Eine Sprecherin kündigte an, den Beitrag vorübergehend für Mitglieder anzupassen, deren Abo vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert besteht. Betroffene sollen vor dem nächsten Zahlungstermin informiert werden.
So bekommen Betroffene ihr Geld zurück
Bereits gezahlte Aufschläge werden nicht automatisch erstattet. Verbraucher können sie individuell zurückfordern, müssen dabei aber Verjährungsfristen beachten. Iwona Husemann, Rechtsreferentin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale NRW, sagte laut dpa, Betroffene könnten individuell die vergangenen drei Jahre geltend machen. Eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm zielt dagegen auf Rückzahlungen seit der Erhöhung im Jahr 2022 (Az. I-13 VKl 1/25).
Das Klageregister des Bundesamts für Justiz ist weiterhin geöffnet. Rund 145.000 Menschen hatten sich demnach bereits eingetragen. Die Anmeldung ist bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung möglich; Informationen und das Anmeldeformular des Bundesamts für Justiz stehen online. Wie hoch ein möglicher Anspruch ist, hängt laut Verbraucherzentrale unter anderem von der Dauer der Zahlung und dem genutzten Prime-Modell ab.