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Angeblich Koffer verloren: Betrügerbande in Spanien erbeutet 90.000 Euro

Welt

Die Masche war stets dieselbe: Man buchte einen inländischen Billigflug, meist nach Madrid, und dazu ein Aufgabegepäck. Die Reisenden waren immer ein Erwachsener und ein Kind. Am Zielort, zum Beispiel dem Madrider Großflughafen Barajas, übernahm der oder die minderjährige Mitreisende das Gepäckstück am Förderband und verließ das Flughafengebäude. Der Erwachsene meldete sich unterdessen beim Schalter für vermisste Gepäckstücke: Hilfe, mein Koffer ist nicht angekommen. Die Nachforschungen der Fluggesellschaft liefen ins Leere, klar, das Gepäck hatte ja zusammen mit dem Kind des Antragstellers das Ankunftsgebäude längst verlassen.

Darin waren angeblich Gegenstände im Wert von 1500 bis 1800 Euro. Das ist auffallend nah an der international einheitlichen Obergrenze des Betrags, den man für einen verlorenen Koffer reklamieren darf. Dieser ist auf 1519 Einheiten einer Kunstwährung namens SDR festgelegt, die sich aus einer Mischung aus Dollar, Euro, Yen, Yuan und Pfund errechnet. Der maximale Erstattungsbetrag entspricht aktuell 1811,23 Euro.

Mit dieser Masche erbeutete die Bande insgesamt 90 000 Euro, wie man heute weiß. Doch wie das so ist mit gierigen Dieben: Irgendeinen Fehler macht man immer. In diesem Fall war es nicht nur ein Fehler, sondern eine kaum zu glaubende Dummheit: Bei den Schadenersatzforderungen wurden stets dieselbe E-Mail und dieselbe Telefonnummer als Kontaktdaten angegeben.

22 Tatverdächtige

So war es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Fluggesellschaft, deren Namen weder die Polizei noch spanische Medien nennen, eine merkwürdige Häufung von verlorenen Gepäckstücken samt entsprechenden, ähnlich lautenden Anträgen auf Schadenersatz feststellte und die Sache bei der Guardia Civil meldete.

Diese ist für Straftaten auf dem Gelände des Madrider Flughafens zuständig und konnte 22 mutmaßlich am Kofferbetrug Beteiligte ermitteln und der Justiz übergeben, wo sie einem Ermittlungsrichter vorgeführt wurden. Die meisten der Bandenmitglieder waren den Strafverfolgungsbehörden bereits von anderen Vorfällen bekannt, erklärte die Polizei in einer Pressemitteilung. Laut der Zeitung ABC handelt es sich um einen Familienclan aus dem Madrider Stadtteil Villaverde.

Die Rechte von Flugpassagieren, deren Gepäck verspätet oder gar nicht ankommt, regelt seit 2003 das sogenannte Montrealer Abkommen, das mehr als 130 Staaten unterzeichnet haben. Demnach gilt ein Gepäckstück als verloren, wenn es 21 Tage nach der Reise dem Passagier noch nicht ausgehändigt werden konnte. Taucht es in diesem Zeitraum wieder auf, gilt es lediglich als verspätet.

Auch im Fall von verspätetem Gepäck müssen Airlines für Dinge aufkommen, welche die Reisenden unmittelbar benötigen, von der Zahnbürste bis zum Business-Anzug für ein Vorstandsmeeting. Schwieriger wird eine Erstattung von dringend benötigten Gegenständen nach dem Rückflug zum eigenen Wohnort. Hier nimmt man meist an, dass Reisende daheim Ersatz für die fehlenden Gegenstände finden.

Taucht ein Koffer jedoch nach mehr als 21 Tagen noch immer nicht auf, kann man den Totalverlust des Gepäckstücks reklamieren und sich den enthaltenen Wert erstatten lassen. Wer das jedoch zur Betrugsmasche ausweitet und nach und nach 71 verlorene Koffer meldet, sollte auf dem auszufüllenden „Property Irregularity Report“ (PIR) eines eher vermeiden: immer die gleiche Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Das fällt irgendwann auch der gutmütigsten Fluggesellschaft auf.

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