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Angeklagter im Antifa-Ost-Prozess gestorben: Verteidigung erhebt schwere Vorwürfe gegen Dresdner Gericht

Nation

Stand: 26.10.2026 15:11 Uhr

Es ist eines der spektakulärsten Verfahren gegen die mutmaßliche linksextreme Szene in Deutschland: Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden wird seit November 2025 gegen sieben mutmaßliche Mitglieder der sogenannten "Antifa Ost" aus dem Umfeld der bereits verurteilten Linksextremistin Lina E. verhandelt. Nun hat das Verfahren eine dramatische Wendung erfahren.

von Marcus Engert, Edgar Lopez, MDR INVESTIGATIV

Der Angeklagte Henry A. lag nach einem Suizidversuch Mitte August im Koma.

Felix Isensee, einer der Verteidiger von Henry A., wirft dem Gericht vor, mitverantwortlich am Zustand des Angeklagten gewesen zu sein.

Das Oberlandesgericht Dresden äußerte sich zu den Vorwürfen auf Anfrage von MDR INVESTIGATIV nicht.

Einer der Angeklagten im sogenannten Antifa-Ost-Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden ist tot. Nach Informationen von MDR INVESTIGATIV ist der Angeklagte Henry A. in der Nacht zum Samstag verstorben. Das bestätigte sein Anwalt Felix Isensee dem MDR auf Nachfrage. Vorangegangen waren mehrere Suizidversuche des 38-Jährigen aus Leipzig. Im September war das Verfahren gegen ihn daher abgetrennt worden.

Bereits damals hatten die Verteidiger von Henry A. schwere Vorwürfe gegen den Staatsschutzsenat und insbesondere dessen Vorsitzenden Richter erhoben. Sie warfen dem Gericht vor, trotz des psychischen Zustands ihres Mandanten auf dessen Teilnahme an der Hauptverhandlung bestanden und dabei seine Gesundheit gefährdet zu haben.

Nach Suizidversuchen in psychiatrischer Klinik

Anfang September war öffentlich geworden, wie dramatisch sich die Situation des Angeklagten bereits Wochen zuvor zugespitzt hatte. Bei der Fortsetzung des Prozesses am Oberlandesgericht hatten dessen Verteidiger eine gemeinsame Erklärung verlesen. Demnach habe Henry A. am 15. August einen Suizidversuch unternommen. Seitdem habe er im Koma gelegen.

Schon zuvor soll es zu zwei Suizidversuchen gekommen sein. Nach Angaben seiner Verteidigung war Henry A. deshalb Anfang August zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit auf Grundlage einer Entscheidung des Amtsgerichts Leipzig in einer psychiatrischen Klinik zwangsuntergebracht worden.

Trotzdem wurde zunächst weiter verhandelt – mit Henry A. Seine Anwältinnen hatten daher bereits im August beantragt, das Verfahren gegen ihren Mandanten abzutrennen. Der Staatsschutzsenat vertagte die Entscheidung damals.

Gerichtsgutachter hielt Henry A. für verhandlungsfähig

Dabei lagen offenbar unterschiedliche medizinische Einschätzungen vor. Während ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Sachverständiger Henry A. für verhandlungsfähig hielt, hatte dessen behandelnder Arzt nach Darstellung der Verteidigung von einer Fahrt nach Dresden abgeraten. Um den Angeklagten gesundheitlich zu stabilisieren, sei zunächst eine Unterbrechung der Verhandlung erforderlich gewesen.

Auf Grundlage der Beratung durch einen Gutachter hatte der Vorsitzende Richter entschieden, dass Henry A. auch während seiner psychiatrischen Unterbringung zur Hauptverhandlung nach Dresden gebracht werden könne, in Begleitung von Justizpersonal oder Polizeibeamten.

Mitte August war der Angeklagte daraufhin vom Landeskriminalamt ohne zusätzliche medizinische Begleitung aus Leipzig nach Dresden gefahren worden. Nach Darstellung seiner Anwältin hatte das Gericht für den Fall, dass Henry A. nicht freiwillig mitkommen würde, auch eine zwangsweise Vorführung in Aussicht gestellt.

Anwältin kritisiert Behandlung als "unwürdig"

In der Verhandlung habe A. deutlich unter dem Einfluss des beruhigenden Medikaments Tavor gestanden, so seine Verteidigerin später. Er habe auf sie depressiv und in seiner Wahrnehmung eingeschränkt gewirkt. Den Umgang des Gerichts mit ihrem Mandanten bezeichnete sie stellvertretend für die übrigen Angeklagten und Verteidiger als "unwürdig".

Nur drei Tage nach dieser Verhandlung, am 15. August, unternahm Henry A. den Angaben seiner Verteidigung zufolge jenen Suizidversuch, bei dem er schwer verletzt wurde.

Seitdem wurde der Prozess nach mehreren krankheitsbedingten Terminverschiebungen schließlich ohne ihn fortgesetzt. Auch seine Verteidigerinnen waren nicht mehr im Gerichtssaal. Der Vorsitzende Richter teilte damals lediglich mit, dass das Verfahren gegen Henry A. abgetrennt worden sei.

Verteidiger wirft Gericht Mitverantwortung vor

Der Berliner Rechtsanwalt Felix Isensee, einer der Verteidiger von Henry A., hatte damals gegenüber MDR INVESTIGATIV dem Staatsschutzsenat und insbesondere dessen Vorsitzendem eine Mitverantwortung für den gesundheitlichen Zustand seines Mandanten vorgeworfen und hielt an diesem Vorwurf nun auch nach dem Tod seines Mandanten fest.

Auch wenn die Entscheidungen mit dem Strafprozessrecht begründet werden könnten – der Senat habe auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Angeklagten, so Isensee.

Oberlandesgericht äußerte sich nicht zu Vorwürfen

Im September wollte sich das OLG Dresden zu diesen Vorwürfen auf MDR-Nachfrage nicht äußern. Nun erklärte eine Gerichtssprecherin dem MDR auf Nachfrage, dass "der Senat nach Abwägung aller Umstände und Beratung durch einen unabhängigen Sachverständigen von einer Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten ausgegangen" ist. Eine Stellungnahme zu den von den Verteidigern erhobenen Vorwürfen könne jedoch nicht erfolgen.

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