Anonyme Samenspende: Gericht spricht Müttern Unterhaltsvorschuss zu
Stand: 07.07.2026 08:41 Uhr In Bremen haben sich vier Mütter das Recht auf Unterhaltsvorschuss erstritten. Die vier Klägerinnen, die ihre Kinder mittels einer anonymen Samenspende bekommen haben, hatten dagegen geklagt, dass ihnen die Zahlung verweigert wurde. Das Verwaltungsgericht Bremen gab den vier Frauen am Montag recht. Noch im Jahr 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass dieser Anspruch nicht bestehe. Denn in einem solchen Fall sei die Mutter dafür verantwortlich, dass der Vater nicht ermittelt werden könne. Im Jahr 2018 änderte sich die Rechtslage jedoch mit der Einführung des Samenspenderegisters. Auf dieses berief sich das Verwaltungsgericht in Bremen nun. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Bremen kann dagegen noch Berufung einlegen. Ein Unterhaltsvorschuss wird normalerweise vom Staat gezahlt, wenn der andere Elternteil seinen Teil zum Unterhalt des Kindes nicht beiträgt.