DAX +0,68 % 25.534,53 Pkt 13:54:07 MDAX +0,98 % 32.420,35 Pkt 13:54:07 Euro Stoxx 50 -0,31 % 6.269,91 Pkt 13:54:00 Dow Jones +1,03 % 52.747,32 Pkt 23:10:23 S&P 500 +0,21 % 7.428,78 Pkt 23:10:14 Nasdaq -0,22 % 24.876,91 Pkt 23:15:59 Nikkei -1,49 % 61.434,19 Pkt 08:45:03 Gold +1,36 % 4.091,30 USD 13:59:03 Silber +0,97 % 57,85 USD 13:58:58 Brent +4,61 % 87,97 USD 13:58:07 WTI +4,31 % 82,68 USD 13:59:05 Bitcoin +0,76 % 64.355,99 USD 14:09:04 EUR/USD +0,12 % 1,13830 USD 14:08:20 EUR/GBP +0,12 % 0,85640 GBP 14:09:06 EUR/CHF +0,18 % 0,93310 CHF 14:09:06 EUR/JPY +0,04 % 186,262 JPY 14:09:06

Anschlag auf den CSD: Justiz sieht "Säule des Rechtsstaats" nach Kritik infrage gestellt

Nation

Die Berliner Justiz hat sich gegen Kritik an der Freilassung des mutmaßlichen Attentäters von Berlin vor seiner Tat gewehrt und vor einer Gefährdung des Rechtsstaats gewarnt. »Eine ​solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung ⁠in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt ​die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats ‌infrage«, ⁠teilten die Präsidentin ​des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gemeinsam mit. Die öffentliche ​Auseinandersetzung sei vielfach pauschal und von wenig Faktenkenntnis geprägt. Sie erschöpfe sich darin, »nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen«. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hatte entschieden, den als islamistischen Gefährder eingestuften Abdul B. nach einer ⁠Untersuchungshaft nicht weiter ​festzuhalten. Die Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit und in ‌der Politik für heftige Kritik ‌gesorgt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte etwa: »Dass ​man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist ​sicherlich nicht nachvollziehbar.« Nach Ansicht von Diekmann und Koppers erfolgt eine sachliche Auseinandersetzung »in der medialen Öffentlichkeit nur in Teilen«. Fall kann »juristisch ‌durchaus unterschiedlich eingeordnet werden« »Entgegen vielfacher Behauptungen war der mutmaßliche Täter beispielsweise nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft«, hieß es in der Mitteilung von Diekmann und Koppers. Das Urteil sei »auf der Grundlage und im Rahmen ​der geltenden Rechtslage ergangen«. Zugleich räumten sie ein, ⁠dass der ​Fall juristisch unterschiedlich bewertet werden könne. »Wie ‌die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch ‌durchaus unterschiedlich eingeordnet werden.«

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