Anschlag auf den CSD: Justiz sieht "Säule des Rechtsstaats" nach Kritik infrage gestellt
Die Berliner Justiz hat sich gegen Kritik an der Freilassung des mutmaßlichen Attentäters von Berlin vor seiner Tat gewehrt und vor einer Gefährdung des Rechtsstaats gewarnt. »Eine solch undifferenzierte und nicht die Aufklärung in den Mittelpunkt rückende Bewertung stellt die Unabhängigkeit der Justiz und damit eine Säule des Rechtsstaats infrage«, teilten die Präsidentin des Kammergerichts, Andrea Diekmann, und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gemeinsam mit. Die öffentliche Auseinandersetzung sei vielfach pauschal und von wenig Faktenkenntnis geprägt. Sie erschöpfe sich darin, »nahezu reflexhaft nach vermeintlich Verantwortlichen zu suchen«. Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hatte entschieden, den als islamistischen Gefährder eingestuften Abdul B. nach einer Untersuchungshaft nicht weiter festzuhalten. Die Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit und in der Politik für heftige Kritik gesorgt. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte etwa: »Dass man bei diesem Maß einer Gefährdung, die hier vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar.« Nach Ansicht von Diekmann und Koppers erfolgt eine sachliche Auseinandersetzung »in der medialen Öffentlichkeit nur in Teilen«. Fall kann »juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden« »Entgegen vielfacher Behauptungen war der mutmaßliche Täter beispielsweise nicht wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestraft«, hieß es in der Mitteilung von Diekmann und Koppers. Das Urteil sei »auf der Grundlage und im Rahmen der geltenden Rechtslage ergangen«. Zugleich räumten sie ein, dass der Fall juristisch unterschiedlich bewertet werden könne. »Wie die Einlegung des Rechtsmittels durch die Generalstaatsanwaltschaft belegt, kann der Lebenssachverhalt aber juristisch durchaus unterschiedlich eingeordnet werden.«