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Anschlag auf jüdisches Altenheim in München nach 56 Jahren offenbar aufgeklärt

Nation

Mehr als 56 Jahre nach einem Brandanschlag auf ein jüdisches Seniorenheim in München ist die Generalstaatsanwaltschaft davon überzeugt, dass die Tat von einem rechtsextremen Einzeltäter begangen wurde. Die Indizien sprächen deutlich dafür, dass ein mittlerweile verstorbener Mann das Feuer gelegt habe, teilte die Behörde mit. Das Gebäude der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern war am Abend des 13. Februar 1970 mit einem Benzingemisch angezündet worden. In dem Haus befand sich unter anderem das Seniorenheim der Gemeinde. Sieben Bewohnerinnen und Bewohner, Überlebende des Holocausts, wurden getötet. Neue Angaben einer Zeugin nach Tod eines Verwandten Der Täter konnte viele Jahre lang nicht ermittelt werden. 2017 stellte der Generalbundesanwalt das Verfahren ein. Nach einem neuen Hinweis aus der Bevölkerung nahm die Generalstaatsanwaltschaft München aber im April 2025 die Ermittlungen wieder auf. Eine Zeugin habe glaubhafte Angaben zum Tatverdächtigen gemacht, so die Behörde. Die Frau sagte demnach aus, dass ein Verwandter engen Kontakt zu dem Tatverdächtigen gehabt habe. Nach dem Tod dieses Verwandten wandte sich die Frau an die Ermittler. Die Generalstaatsanwaltschaft und der polizeiliche Staatsschutz werteten archivierte Akten aus und vernahmen Zeugen. Sie kamen zu dem Schluss, dass "belastbare Gründe für die Täterschaft" des Verdächtigen sprächen. Der damals 25 Jahre alte Deutsche war als rechtsextrem und antisemitisch bekannt. Er soll am Abend des Tattags in der Nähe des Altersheims gesagt haben, dass "die Juden alles hätten" und er "sie anzünden" wolle. Etwa 15 Minuten später habe das Gebäude gebrannt. Verdächtiger starb 2020 Der Verdacht habe sich durch Ermittlungen im Umfeld des mutmaßlichen Täters erhärtet. Zeugen sagen, er habe Reden von Adolf Hitler auf Schallplatten angehört und Schießübungen am Obersalzberg gemacht. Ein früherer Mitschüler beschrieb der Generalstaatsanwaltschaft zufolge "die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als prägend". Auch das von der Operativen Fallanalyse erstellte Täterprofil passe zu dem Verdächtigen, erklärten die Ermittler. Allerdings ist es unmöglich, den Fall juristisch abschließend zu klären. Denn der Tatverdächtige starb 2020 und Tote können nicht angeklagt werden. Es sei auch nicht abschließend geklärt, ob der Verdächtige mutmaßlich allein gehandelt habe oder doch in einer Gruppe. Allerdings gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass andere an der Tat beteiligt waren. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

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