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Anschlag auf Verdi-Demo in München: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Nation

Am 13. Februar vergangenen Jahres lief Amel S. mit Hafsa im Kinderwagen auf einer Demonstration der Gewerkschaft Verdi mit. Sie liefen ganz hinten, kurz vor den Polizeiwagen, die den Zug absichern sollten. Dort fühlten sie sich am sichersten. Aber wenn von hinten plötzlich ein weißer Mini angerast kommt, mit einem Mann hinter dem Steuer, der voller Absicht in die Menschenmenge hineinrast, gelten alle Gewissheiten nichts mehr. „Wie beim Bowling“ seien die Menschen zu Boden gefallen, erinnert sich ein Augenzeuge. Mehr als 40 Menschen werden verletzt, mitunter so schwer, dass sie bis heute nicht richtig gehen können. Amel S. und Hafsa sterben kurz nach der Tat an ihren Verletzungen. Farhad N. drückt selbst dann noch aufs Gas, als der Wagen zum Stehen kommt. Dass nicht noch mehr Menschen zu Schaden kommen, liegt nur daran, dass N. entweder neben dem Gaspedal auch die Kupplung durchgetreten hat oder der Gang rausgeflogen ist. Und am Eingreifen der Polizisten. Einer schießt auf die Fensterscheibe auf der Beifahrerseite, verschafft sich Zugang ins Innere des Wagens und zieht den Schlüssel ab. Wegen des Anschlags auf die Verdi-Demo an der Kreuzung Seidlstraße/Ecke Karlstraße muss sich der aus Afghanistan stammende Farhad N. seit Januar vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Ginge es nach der Bundesanwaltschaft, soll der heute 25-Jährige unter anderem wegen zweifachen Mordes und 22-fachen Mordversuchs lebenslang hinter Gitter. Oberstaatsanwalt David Rademacher beantragt in seinem Plädoyer am Dienstag zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld – eine Haftprüfung nach 15 Jahren wäre damit ausgeschlossen. Die „objektive Sinnlosigkeit“ der Tat mache „fassungslos“, erklärt Rademacher in seinem Plädoyer am 32. Prozesstag. Als Motiv haben laut Rademacher in erster Linie übersteigerte „religiöse und politische“ Auffassungen eine „maßgebliche Rolle“ gespielt. So habe N. den Anschlag als Vergeltung für das vom Westen und hauptsächlich US-Präsident Donald Trump verursachte Leid der Muslime in Gaza und Afghanistan gesehen. Gleichzeitig hat Farhad N. in seinen Vernehmungen sowie in Gesprächen mit Psychiatern im Gefängnis immer wieder davon gesprochen, „einen Fehler“ begangen zu haben. Bereits kurz nach der Tat soll er diese Aussage gegenüber einem Polizisten getätigt haben. Ein Sachverständiger hat N. für schuldfähig erklärt. Vor Gericht hatte der Angeklagte zur Frage nach seinem Motiv geschwiegen. Trotz einer sorgfältigen und umfangreichen Beweisaufnahme mit mehr als 100 Zeugen stellte Rademacher fest, dass es mit Blick auf das Motiv nach wie vor „offene Fragen“ gebe. Und auch der Angeklagte selbst könne sich sein Handeln nicht erklären. Dabei sei es ihm weniger um das Schicksal seiner Opfer gegangen, sondern um sein „Selbstbild als guter Mensch“, mit dem das Attentat auch für Farhad N. nicht vereinbar sei, so Rademacher. Am Mittwoch ist das Plädoyer der Verteidigung geplant, auch Farhad N. wird noch einmal eine Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. Das Urteil soll am 6. August verkündet werden. Die Hinterbliebenen wollen den Angeklagten nicht sehen Auch die Anwälte der Nebenklage, die die Angehörigen der Getöteten, die Verletzten und anderweitig Betroffenen vertritt, fordern allesamt eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Hinterbliebenen von Amel S. und ihrer Tochter sind nicht im Gerichtssaal, sie wollen den Angeklagten nicht sehen. „Er soll gesichtslos bleiben“, schreiben sie in einem Brief, den ihre Anwältin Gabriele Schöch verliest. Sein Gesicht solle sich nicht in die Erinnerung an Amel S. und Hafsa mischen – erst recht, weil Farhad N. die Verhandlung größtenteils regungslos verfolgt hat. „Reue zeigt er offensichtlich nicht“, so Schöch. „Weder im Diesseits noch im Jenseits wird aus Ihnen ein Held werden.“ Auch die weiteren Vertreter der Nebenklage stören sich an N.s teilnahmslosem Auftreten vor Gericht. Und sie rufen die Folgen des Anschlags für die Überlebenden in Erinnerung. Manche sind bis heute nicht vollständig genesen, ganz abgesehen von den psychischen Folgen des Erlebten. Die meisten lassen ihre Anwälte für sich sprechen. Eine Überlebende aber, die alle Tage im Gericht verfolgt hat, ergreift selbst das Wort. Farhad N. hat sie besonders schwer verletzt, ihr Bein verfing sich im Radkasten des Mini. Die Folge: offene Brüche und Wunden, die so stark bluteten, dass sie fast am Blutverlust gestorben wäre. Nächste Woche muss die Frau erneut operiert werden. „Sie haben versucht, mit Angst und Gewalt über mein Leben zu bestimmen“, sagt sie an Farhad N. gerichtet. „Aber ich sitze heute hier als Überlebende. Und nicht als Opfer.“

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