Anschlag in Berlin: Merz fordert Konsequenzen bis zum Entzug der Staatsbürgerschaft
Audioplayer wird geladen Anzeige Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach der Amokfahrt beim Christopher Street Day (CSD) drastische Konsequenzen angekündigt. „Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenzieller Straftäter so weit wie möglich einzugrenzen“, sagte der CDU-Vorsitzende am Montag in Berlin. Wenn sie nicht in Haft genommen werden könnten, „dann müssen wir als Rechtsstaat alles tun, um die Bewegungsfreiheit dieser potenziellen tatsächlichen Straftäter und Gefährder einzuschränken“. Er habe Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) gebeten, dazu in den kommenden Tagen eine Stellungnahme auszuarbeiten. Anzeige Lesen Sie auch Man müsse sicher erst alle Konsequenzen prüfen, fügte Merz hinzu. So könne man etwa keinen Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie nur diese eine hätten, wie der mutmaßliche Attentäter. Aber für Doppelstaatler sei dies seiner Meinung nach auch ohne Änderung des Grundgesetzes durchaus möglich. Wichtiger sei, dass man Ausreisepflichtige so schnell wie möglich dazu bewege, das Land zu verlassen. Darunter seien auch viele Gefährder. Er verstehe zudem nicht, wie der mutmaßliche Attentäter, der unter Beobachtung als Gefährder gestanden habe, sich trotz Handy-Nutzung unbeobachtet dem CSD überhaupt nähern konnte. „Das sind Fragen, die wir klären müssen“, forderte der Kanzler. Anzeige Merz kritisierte auch, dass es in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Regeln gebe. „Das ist klassisches Polizeirecht der Länder. Ob wir dazu im Bundesrecht etwas ändern müssen oder ob das die Länder tun müssen, ist eine offene Frage“, sagte er. Lesen Sie auch Die Länder gingen völlig unterschiedlich mit Themen wie dem Anlegen von Fußfesseln oder der Überwachung von potenziellen Straftätern bis hin zum Polizeigewahrsam um. Er kritisierte, dass die Grünen und Linken in Berlin auch noch gegen ein Polizeigesetz klagten, das eine bessere Überwachung von potenziellen Straftätern ermöglichen solle. Dobrindt will Maßnahmenpaket gegen Gefährder Unionspolitiker wollen härteres Durchgreifen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin vom Samstag in der „Bild“-Zeitung ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Der Zeitung zufolge fordert der Minister vor allem eine deutliche Verschärfung des Vorgehens gegen als Gefährder eingestufte Menschen. Als ersten Punkt will Dobrindt demnach das Jugendstrafrecht ändern. „Die Anwendung von Jugendstrafrecht bei erwachsenen Gefährdern ist inakzeptabel“, sagte er der Zeitung. Eine Reform sei aus seiner Sicht unumgänglich. Zudem plädierte der CSU-Politiker für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln. „Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte Dobrindt. Als dritten Baustein seines Pakets forderte der Innenminister bundesweit einheitliche Regelungen für eine Präventivhaft. „Es braucht in ganz Deutschland anwendbare Präventivhaftregeln, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen.“ Der Begriff „Gefährder“ beschreibt eine polizeiliche Einschätzung, die allerdings im Polizeirecht nicht gesetzlich verankert ist. Er wird für Personen verwendet, von denen die Polizeibehörden aufgrund bestimmter Kriterien annehmen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen könnten. Lesen Sie auch Weltplus ArtikelAnschlag auf Berliner CSD Auch andere Unionspolitiker forderten härteres Durchgreifen: „Wir müssen darauf reagieren und zwar grundlegend“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag im Hinblick auf den Anschlag. Die Einstufung eines Gefährders müsse in Deutschland andere rechtliche Folgen haben als bisher. Es stelle sich die Frage, ob für Gefährder nicht „generell Erwachsenenstrafrecht“ gelten und Haft die Regel sein müsse, sagte CSU-Chef Söder. Er forderte außerdem, das Staatsbürgerschaftsrecht zur Debatte zu stellen: Jemand, der als Gefährder eingestuft sei, könne nicht auf Dauer zwei Staatsbürgerschaften haben. Ohne deutsche Staatsbürgerschaft könne ein Gefährder sofort ausgewiesen werden, betonte Söder. „Ich halte es für zwingend notwendig, all diese Dinge zu überlegen.“ Ähnlich äußerte sich im „Handelsblatt“ der Vorsitzende des Geheimdienst-Kontrollgremiums des Bundestags, Marc Henrichmann (CDU): „Freiheitsrechte von gerichtsbekannten Extremisten und Islamisten dürfen spätestens dann nicht länger überhöht werden, wenn Leib und Leben von Menschen gefährdet sind.“ Bei einer konkreten und erheblichen Gefahr müsse der Schutz der Bevölkerung „allerhöchste Priorität“ haben. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), forderte, dass es bei Anhängern der islamistischen Ideologie „keinerlei Nachsicht geben“ dürfe, sagte er dem „Handelsblatt“. Dies müsse sich bei Haft, Sicherungsverwahrung und Abschiebehaft widerspiegeln. „Es muss gelten: im Zweifel für die Sicherheit der Bevölkerung.“ rtr/lay/dpa