Ansteckende Blutarmut der Einhufer bei Pferd festgestellt
Im Sperrbezirk müssen sämtliche Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel eingestallt werden. Sie dürfen das Gebiet nur mit einer besonderen Genehmigung verlassen. Halterinnen und Halter sind zudem verpflichtet, dem Fachbereich Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Landkreises Northeim unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, deren Standort sowie die Zahl verendeter oder erkrankter Tiere per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-northeim.de mitzuteilen. Alle Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel innerhalb des Sperrbezirks werden anschließend vorsorglich untersucht, um eine weitere Verbreitung der Krankheit auszuschließen. Bei der ansteckenden Blutarmut der Einhufer handelt es sich um eine meldepflichtige Viruserkrankung, die Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel betreffen kann. Andere Tierarten und Menschen sind nicht gefährdet. Die Ansteckung erfolgt überwiegend durch blutsaugende Insekten. In Einzelfällen kann das Virus auch indirekt, etwa über gemeinsam genutztes Pflegezubehör, übertragen werden. Typische Krankheitsanzeichen sind hohes Fieber, wiederkehrende Fieberschübe, Apathie, Schwäche, Ataxie, blasse Schleimhäute sowie punktförmige Einblutungen in den Schleimhäuten. Auch äußerlich gesunde Tiere können das Virus in sich tragen und weiterverbreiten. Das Virus ist in Deutschland nicht heimisch, jedoch wurden den vergangenen Jahren vereinzelt Fälle festgestellt, die häufig mit aus dem Ausland eingeführten Pferden in Zusammenhang standen. Auch das betroffene Pferd im Landkreis Northeim war nach Deutschland verbracht worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass es bereits vor seiner Ankunft infiziert war. Eine Behandlung der Erkrankung ist nicht möglich. Infizierte Tiere müssen getötet werden. Das betroffene Pferd war aufgrund seiner schweren Krankheitssymptome bereits vor der amtlichen Seuchenfeststellung eingeschläfert worden.