Antidemokratischer Machtmissbrauch: Scharfe Kritik an Behrens und Niedersachsens SPD
Die SPD ist bundesweit auf 13 Prozent abgestürzt. Die AfD erreicht in derselben INSA-Umfrage 29 Prozent. Ausgerechnet eine Innenministerin dieser schrumpfenden SPD lässt nun Kandidaten der mehr als doppelt so starken Konkurrenz staatlich überprüfen und vom Wahlzettel entfernen. Daniela Behrens bekämpft den politischen Machtverlust ihrer Partei mit der Macht ihres Amtes. Behrens hat dieses Vorgehen politisch vorbereitet. Im März verlangte sie, die Hochstufung der AfD durch den ihr unterstellten Verfassungsschutz müsse „Konsequenzen haben“. Am 28. April verabschiedete Rot-Grün die Ausweitung der Verfassungstreueprüfung für Kandidaten kommunaler Spitzenämter. Behrens erklärte das Verfahren zum Baustein einer „wehrhaften Demokratie“. Jetzt verschwinden die ersten Bewerber aus dem demokratischen Wettbewerb. Der Mechanismus ist zutiefst antidemokratisch. Meldet ein Wahlausschuss Zweifel an, kann das Innenministerium den Verfassungsschutz einschalten. Der Geheimdienst untersteht Behrens. Das Ministerium reicht sein Votum anschließend an den Wahlausschuss zurück, in dem Vertreter konkurrierender Parteien sitzen. Der Staat liefert ihnen die Grundlage, einen politischen Gegner gar nicht erst zur Wahl zuzulassen. Bei Martin Sichert genügte zunächst seine Mitgliedschaft in der AfD, um die Prüfung auszulösen. Der Kreiswahlleiter schrieb ausdrücklich, weitere Anhaltspunkte hätten nicht vorgelegen. Behrens’ Ministerium sammelte daraufhin Äußerungen des Bundestagsabgeordneten und erklärte sie zum Beleg mangelnder Verfassungstreue. Strafbare Handlungen konnten nicht vorgelegt werden, wie auch. Eine konkrete Gefahr für die Amtsführung als Landrat wurde ebenfalls nicht benannt. Der Wahlausschuss strich Sichert mit fünf zu einer Stimme vom Stimmzettel. Sichert ist Teil einer ganzen Serie. Auch Reinhild Goes wurde ausgeschlossen. Hinzu kommt Martina Hartschwager. Insgesamt stehen insgesamt elf AfD-Kandidaten infrage. Über die Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße und Stephan Bothe soll am 27. beziehungsweise 29. Juli entschieden werden. Behrens’ Verfahren richtet sich damit gegen eine ganze Gruppe von Bewerbern der größten Oppositionspartei. Klaus-Rüdiger Mai nennt das Vorgehen einen „Putsch gegen die Demokratie in Niedersachsen“. Weil ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht Beweise und ein rechtsstaatliches Verfahren verlangen würde, versuche Rot-Grün nun, die Partei auf kommunaler Ebene Kandidat für Kandidat auszuschalten. Mai verweist auf den Zirkelschluss im Fall Sichert: Dessen AfD-Mitgliedschaft, Kreisvorsitz und Bundestagsmandat werden selbst zum Belastungsmaterial – „schuldig, weil er gewählt wurde“. Ein weisungsgebundener Verfassungsschutz sammle Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, Behrens’ Ministerium forme daraus ein politisches Votum, das konkurrierende Parteien anschließend im Wahlausschuss vollstreckten. So werde die Wahl zur staatlich vorsortierten Auswahl und die „wehrhafte Demokratie“ zum Vorwand für den Machterhalt ihrer selbst ernannten Retter. Marc Felix Serrao nennt Niedersachsen in der Welt inzwischen eine „Bananenrepublik“. Die Begründung für Sicherts Ausschluss sei „eine Farce“. Das Ministerium habe keinen Beweis dafür geliefert, dass Sichert die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wolle. Selbst einen belastbaren Bezug zum angestrebten Landratsamt sucht Serrao in dem Votum vergeblich. Übrig bleibt die politische Bewertung zulässiger Meinungsäußerungen durch einen weisungsgebundenen Nachrichtendienst. Auf X verschärft Serrao seine Kritik an der Rolle des Staatsapparates. Wer behaupte, Behörden arbeiteten unabhängig von den politischen Erwartungen ihrer Leitung, sei „naiv oder er hat eine Agenda“. Serrao verweist auf einen elementaren Mechanismus jeder Organisation: „Menschen orientieren sich an den Erwartungen ihrer Chefs.“ Dafür brauche es keine schriftliche Weisung. Die politische Richtung einer Hausspitze wirkt in den Apparat hinein. Damit trifft Serrao die entscheidende Schutzbehauptung des Behrens-Lagers. Beamte sind an Recht und Gesetz gebunden. Daraus folgt keine politische Sterilität einer Behörde. Karrierewege, Prioritäten und die Auswahl der bearbeiteten Fälle werden von Führung geprägt. Der Verfassungsschutz gehört als Abteilung zum Innenministerium. Behrens hat öffentlich Konsequenzen gegen die AfD verlangt. Ihr Apparat liefert nun die Akten für den Ausschluss ihrer Kandidaten. Serrao nennt diese Feststellung zu Recht „keine Verschwörungstheorie“. Als Beleg erinnert Serrao an den früheren Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang. Dieser erklärte 2023 öffentlich: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ Ein Geheimdienstchef stellte seine Behörde damit selbst in den Zusammenhang parteipolitischer Umfragewerte. Die Erzählung vom vollständig unpolitischen Verfassungsschutz wurde bereits von dessen früherem Präsidenten widerlegt. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler fällt über den Fall Sichert ein vernichtendes Urteil. Er spricht vom „Entzug des passiven Wahlrechts durch die Hintertür“ und nennt diesen „natürlich verfassungswidrig“. Werden Freiheit und Allgemeinheit der Wahl verletzt, verliere die Wahl ihren demokratischen Charakter. In einer Demokratie würden Kandidaten nicht vorab aussortiert. Auch Welt-Autorin Fatina Keilani spricht von einem „abgekarteten Spiel“. Die Inszenierung einer angeblichen Demokratieverteidigung bezeichnet sie als „Demokratietheater“. Der Begriff trifft Behrens’ Konstruktion. Ein politisch geführtes Ministerium liefert das Belastungsmaterial, anschließend dürfen Parteivertreter den staatlich markierten Konkurrenten aus der Wahl entfernen. Daniel Gräber fordert bei Apollo News politische Konsequenzen für Daniela Behrens. Die Innenministerin trage die Verantwortung für ein System, mit dem AfD-Kandidaten von kommunalen Spitzenämtern ferngehalten werden sollen. Diesen Angriff auf die Demokratie dürfe man nicht folgenlos hinnehmen. Gräber verlangt zunächst, die erst im Frühjahr geschaffene gesetzliche Grundlage „schnellstmöglich wieder“ abzuschaffen. Der Missbrauch des Verfahrens sei bereits offenkundig. Eine ausdrückliche Rücktrittsforderung erhebt er nicht; seine persönliche Zuordnung der Verantwortung ist jedoch eindeutig: Behrens hat den Mechanismus vorangetrieben, ihr Ministerium steuert ihn – sie muss dafür politisch geradestehen. Der Focus hatte bereits beim Ausschluss Joachim Pauls in Ludwigshafen vor einem „Entzug eines fundamentalen Rechts“ gewarnt. Der Verfassungsrechtler Alexander Thiele erklärte damals, missliebige oder „unappetitliche“ Äußerungen seien nicht automatisch verfassungsfeindlich. Der Eingriff in das passive Wahlrecht wiegt besonders schwer. Behrens macht aus dem Ludwigshafener Präzedenzfall nun eine niedersächsische Methode. Die Kritik reicht aber inzwischen bis weit ins linke Lager. Die junge Welt warnt unter der Überschrift „Ausschluss per Ausschuss“ vor dem Instrument, das Behrens geschaffen hat: „Bisher trifft es nur Politiker der AfD, aber auch linke Kandidaten könnte es perspektivisch erwischen.“ Das Blatt erinnert daran, dass der niedersächsische Verfassungsschutz auch linke Organisationen beobachtet. Wer heute den Ausschluss von AfD-Bewerbern hinnimmt, legitimiert damit ein Verfahren, das morgen gegen jede politisch missliebige Opposition eingesetzt werden kann. Der Rechtsschutz ist so gestaltet, dass der Ausschluss zunächst vollendete Tatsachen schafft. Sichert kann erst nach der Kommunalwahl Einspruch beim neu gewählten Kreistag einlegen oder vor das Verwaltungsgericht ziehen. Bis zu einer Entscheidung fehlt sein Name auf dem Stimmzettel. Das Amt ist dann vergeben. Der mögliche Rechtserfolg kommt nach dem politisch gewünschten Ergebnis. Beatrix von Storch zieht deshalb die Verbindung zum Ausschluss Joachim Pauls. Nach dessen Fall hatte sie Gespräche in Washington geführt. Zum Vorgehen gegen Sichert schreibt sie, die etablierten Parteien setzten ihren „antidemokratischen Weg“ fort. Sie habe den neuen Fall ebenfalls in Washington gemeldet. Deutschland liefert damit aus eigener Kraft Anschauungsmaterial für den staatlichen Umgang mit unerwünschter Opposition. Daniela Behrens trägt die politische Verantwortung. Sie forderte Konsequenzen gegen die AfD. Unter ihrer Verantwortung wurde das Wahlrecht verschärft. Ihr Verfassungsschutz liefert das Material für die Ausschlüsse. Die SPD erreicht noch 13 Prozent und benutzt den Staatsapparat gegen Kandidaten einer Partei mit 29 Prozent. Das Gerede von der „wehrhaften Demokratie“ dient nur als Wieselwort für hemmungslose Machtsicherung. Das ist ein organisierter Angriff auf freie Wahlen und ein zutiefst antidemokratischer Missbrauch staatlicher Macht.