Antidiskriminierungsbeauftragte: Ataman fordert Abstimmung über Schutz queerer Menschen im Grundgesetz
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat eine Abstimmung im Bundestag über den besseren Schutz von queeren Menschen in Deutschland gefordert. »Queere Menschen sind die einzige Gruppe, die im Nationalsozialismus systematisch ermordet wurde und trotzdem bis heute nicht in der Verfassung geschützt werden«, sagte Ataman den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Forderung aus der queeren Community besteht schon seit Langem und wird seit dem Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days erneut öffentlich diskutiert. Ataman sagte, sie sei überzeugt, dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages klipp und klar für den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt der Menschen in Deutschland stimmen würde. Aus vielen Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sei bekannt, dass Menschen tagtäglich wegen ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität harte Diskriminierung erlebten, sagte die Antidiskriminierungsbeauftragte. Neben der Ergänzung des Grundgesetzes müsse die Bundesregierung den Aktionsplan für queeres Leben umsetzen, statt ihn wie geplant ad acta zu legen, forderte Ataman. Auch würden die Menschen nach dem Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Days, bei dem eine Frau starb, »mehr als nur Lippenbekenntnisse« verdienen. Thorsten Frei gegen Ergänzung im Grundgesetz Ataman reagierte damit auch auf eine Äußerung des neuen Unionsfraktionsvorsitzenden Thorsten Frei (CDU). Der hatte sich am Wochenende dagegen ausgesprochen, das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz um die Angabe »sexuelle Identität« zu ergänzen. Er könne den Wunsch der queeren Community nach diesem symbolischen Schritt verstehen, halte ihn aber nicht für notwendig. »Das würde unsere Verfassung überfrachten«, sagte Frei. Der CDU-Politiker positionierte sich auch gegen das Hissen der Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude anlässlich des nächsten CSD. »Die Entscheidung trifft die Bundestagspräsidentin. Aber meine Meinung ist: Motto-Flaggen gehören nicht auf den Reichstag.« Bundesrat beschloss Gesetzesinitiative Auch die SPD hatte nach dem Anschlag die Forderung nach einer Gesetzesanpassung wiederholt. Konkret geht es um Artikel 3 im Grundgesetz. Derzeit heißt es in dem Verfassungsartikel: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.«