DAX +0,93 % 26.369,26 Pkt 14:04:31 MDAX +0,38 % 32.549,52 Pkt 14:04:40 Euro Stoxx 50 +0,70 % 6.548,29 Pkt 14:04:30 Dow Jones -0,37 % 53.885,10 Pkt 23:23:20 S&P 500 -0,34 % 7.709,96 Pkt 00:32:46 Nasdaq -0,89 % 26.348,35 Pkt 23:15:59 Nikkei -0,12 % 65.606,71 Pkt 08:45:02 Gold +3,18 % 4.376,90 USD 14:09:37 Silber +4,97 % 64,50 USD 14:09:38 Brent -0,65 % 81,95 USD 14:09:37 WTI -0,56 % 76,86 USD 14:09:40 Bitcoin +1,32 % 65.111,71 USD 14:19:37 EUR/USD -0,17 % 1,15370 USD 14:18:56 EUR/GBP -0,05 % 0,85760 GBP 14:19:39 EUR/CHF +0,27 % 0,93480 CHF 14:19:40 EUR/JPY +0,28 % 182,643 JPY 14:18:40

Antifa-Ost-Prozess: Bundesgerichtshof bestätigt Beugehaft für Lina E.

Nation

Der Bundesgerichtshof hat die sechsmonatige Beugehaft gegen Lina E. bestätigt. Sie soll als Zeugin im neuen Antifa-Ost-Prozess aussagen. Der BGH sieht kein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht, weil Lina E. wegen der betreffenden Taten bereits rechtskräftig verurteilt worden ist. Der dritte Strafsenat verwarf ihre Beschwerde gegen eine Anordnung des Oberlandesgerichts Dresden. Das OLG hatte die Haft Ende Juni verhängt, um eine Aussage zu erzwingen. Zusätzlich setzte das Gericht ein Ordnungsgeld von 750 Euro fest. Beugehaft kann für maximal sechs Monate angeordnet werden und endet spätestens mit der Beendigung des Verfahrens. Lina E. sollte sich zu den Taten äußern, für die sie 2023 verurteilt worden war. Das OLG Dresden hatte sie im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie zwischen 2018 und 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Eigene Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt Lina E. wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Sie galt als ein Kopf der Gruppe. Zuletzt kam sie vorzeitig frei, nachdem sie zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt hatte. Der Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im aktuellen Verfahren müssen sich sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Antifa-Ost-Gruppe vor dem OLG Dresden verantworten. Zu den Angeklagten gehört Johann G., der neben Lina E. als mutmaßlicher Kopf der Gruppierung gilt. Lina E. ist die zweite Zeugin, gegen die in dem Verfahren Beugehaft verhängt wurde. Auch gegen einen 40 Jahre alten Linksextremisten ordnete das Gericht diese Maßnahme an.

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