"Antisemitismus und Enteignung": Ministerin Reiche muss Instagram-Post über Linke löschen
Wirtschaftsministerin Reiche behauptet in einem Instagram-Video über die Linke, dass die Partei "Antisemitismus offen lebt". Der Beitrag erscheint auf dem offiziellen Kanal ihres Ministeriums. Dagegen klagt die Linke in Karlsruhe - und hat zumindest vorläufig Erfolg.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche muss einen Beitrag auf Instagram über die Linkspartei vorläufig vom Profil ihres Ministeriums entfernen. Ein Eilantrag der Linken hatte vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg, wie dieses in Karlsruhe mitteilte. CDU-Politikerin Reiche sprach in dem Video über eine Partei, "die Antisemitismus offen lebt". (Az. 2 BvE 5/26)
Es war am 24. September kurz nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin auf der offiziellen Instagram-Seite des Ministeriums unter dem Titel "Antisemitismus und Enteignung gefährden Deutschland und die Wirtschaft" veröffentlicht worden. Die Linkspartei klagte und stellte außerdem einen Eilantrag mit dem Ziel, dass das Video vorläufig entfernt werden muss. Damit hatte die Partei nun Erfolg.
Konkret hatte Reiche in dem Video gesagt: "Und dass sich jetzt eine Partei anschickt, hier in Berlin, sich nicht schämt, über Enteignung nicht nur zu sprechen, sondern ins Programm zu schreiben, die Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht, jüdisches Leben bekämpft, die die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys begrüßt, ist nicht nur gefährlich für die Hauptstadt, ist gefährlich für den Investitionsstandort Deutschland, weil wir Kapital brauchen und nicht abschrecken dürfen, weil wir internationale Investoren brauchen und sie nicht abschrecken dürfen. Und weil wir nicht an die Grundfesten unserer sozialen Marktwirtschaft, nämlich den Schutz von Privateigentum, rütteln dürfen."
Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache - längstens aber für die Dauer von sechs Monaten - löschen, entschied der Zweite Senat in Karlsruhe.
Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende Verbreitung womöglich ein "schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb", begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin.
Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage, ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2 Richterstimmen.
In dem Antrag der Linken hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich rechtswidrig "einseitig und parteipolitisch" geäußert und sei "Teil einer systematischen Kampagne" der CDU gegen die Linke.