DAX +0,15 % 26.338,61 Pkt 18:00:00 MDAX +0,29 % 32.356,98 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,14 % 6.530,45 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,73 % 53.446,37 Pkt 19:48:04 S&P 500 -0,54 % 7.756,87 Pkt 19:47:59 Nasdaq -0,52 % 26.664,92 Pkt 19:48:02 Nikkei +0,74 % 69.220,25 Pkt 08:45:03 Gold +0,80 % 4.472,60 USD 19:37:51 Silber +1,65 % 66,19 USD 19:38:03 Brent +2,51 % 90,74 USD 19:38:03 WTI +2,35 % 84,34 USD 19:38:04 Bitcoin +2,24 % 64.227,22 USD 19:48:01 EUR/USD +0,41 % 1,15820 USD 19:47:54 EUR/GBP -0,02 % 0,85470 GBP 19:48:02 EUR/CHF +0,02 % 0,93920 CHF 19:48:03 EUR/JPY +0,41 % 184,641 JPY 19:48:03

Apple ändert Anti-Tracking-Abfrage in der EU

Technologie

Apple nimmt Änderungen an der App-Tracking-Abfrage auf iPhones und iPads in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor. So sollen etwa die Fenster, in denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten für Werbung zustimmen, bei Apple-Apps und Apps anderer Anbieter gleich aussehen. Mit dieser Abfrage können Nutzerinnen und Nutzer Apps verbieten, ihre Aktivitäten bei anderen Diensten zu Werbezwecken zu erfassen. Damit endet auch eine Untersuchung der Funktion durch das Bundeskartellamt. Das Kartellamt hatte Apple vorgeworfen, Drittanbieter zu benachteiligen. Vorteil für Apples eigene Apps? Apple hatte 2021 im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke eingeführt. App-Anbieter müssen danach eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden dafür einholen. Die verschärften Vorgaben galten bislang jedoch nicht für Apples eigene Angebote. Das Bundeskartellamt bemängelte, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden. Zudem gibt es bislang für Apple-Apps ein anderes Abfragefenster, dessen "Sprache, Gestaltung und Auswahlmöglichkeiten" die Nutzerinnen und Nutzer laut Kartellamt "eher zur Zustimmung bewegen" könnten. Abfragen werden angeglichen Apple wies die Vorwürfe zwar zurück, bot jedoch Änderungen an. Etwa entfallen nun "abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen", erklärte das Kartellamt. Zu den Änderungen gehört beispielsweise, dass das Wort "Tracking" auf der Auswahlseite nicht mehr vorkommt. "Die Abfragefenster werden inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet", heißt es vom Bundeskartellamt. Außerdem bekommen die App-Betreiber die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr wieder nach einer Erlaubnis zu fragen, deren Aktivität bei anderen Anwendungen und Webseiten zu verfolgen. Schließlich ändert sich auch die Reihenfolge der Auswahlmöglichkeiten: Bisher hieß es auf dem oberen der zwei digitalen Tasten in der Abfrage "App-Tracking ablehnen" und auf dem unteren "Erlauben". Künftig gibt es die Wahl zwischen "Erlauben" auf dem oberen Button und "Verbieten" auf dem unteren. Wichtige Werbeeinnahmen Die Wettbewerbshüter akzeptierten diese Änderungen und erklärten sie für bindend. "Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die Behörde betonte außerdem die Bedeutung von Werbeeinnahmen für App-Anbieter: "Personalisierte Werbung kann für App-Herausgeber höhere Erlöse ermöglichen." Laut Kartellamt ergibt sich daraus ein Anreiz für den Konzern, Werbeeinnahmen für Drittanbieter zu erschweren. Umsetzung in fast allen EU-Staaten In anderen EU-Ländern laufen ebenfalls Verfahren gegen Apple wegen der Datenschutzabfragen. In Frankreich und Italien wurden dem Unternehmen deshalb bereits jeweils Millionenstrafen auferlegt. Die französische Kartellbehörde verhängte wegen der Funktion im März 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Auch die italienische Behörde AGCM stellte in der App-Tracking-Abfrage einen Wettbewerbsverstoß fest und belegte Apple im vergangenen Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Apple zufolge werden die Änderungen zunächst in den meisten europäischen Ländern umgesetzt. In Polen aber gebe es einen anderen Zeitplan, und man arbeite dort weiterhin mit der dortigen Wettbewerbsbehörde zusammen.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren