DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,02 % 64.323,00 USD 08:09:33 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Apple gegen EU-Kommission: iPhone-Konzern scheitert mit Klage

Technologie

Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS ab. Die Einstufung bezieht sich auf Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht. Auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) kann die EU Technologiekonzernen ab einer bestimmten Größe ‌besondere Regeln vorschreiben. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es »wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist«. Die Anbieter dürfen etwa eigene Dienste gegenüber der Konkurrenz nicht bevorzugen. Schutz oder Risiko für iPhone-Nutzer? Apple sieht darin einen unzulässigen Eingriff in sein Geschäft. »Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Damit drohen sie, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu untergraben, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben«, erklärt das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme. Nutzerinnen und Nutzer würden dadurch neuen Risiken ausgesetzt. Mit drei Klagen hatte Apple versucht, die Entscheidung der EU-Kommission zu kippen. Apple argumentierte unter anderem, die App Stores für iPhone und andere Plattformen müssten separat bewertet werden. Außerdem sei iMessage falsch klassifiziert worden – obwohl die EU-Kommission den Dienst derzeit gar nicht als Torwächter einstuft. Die Richter in Luxemburg wiesen jedoch alle Einwände zurück und gaben der EU-Kommission recht. Gegen das Urteil kann Apple noch den Europäischen Gerichtshof anrufen, die nächste Instanz. Der Konzern setzt zudem auf ein separates Verfahren. Darin soll geklärt werden, wie weit Apple sein Betriebssystem für Konkurrenten öffnen muss. Dies ist etwa bei der Integration alternativer App Stores oder künstlicher Intelligenz (KI) relevant.

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