Apple lenkt beim App-Tracking ein: Bundeskartellamt erklärt Zusagen für bindend
Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen Apple rund um das App Tracking Transparency Framework (ATTF) offiziell abgeschlossen. Stein des Anstoßes war die ungleiche Behandlung bei den Abfragefenstern für personalisierte Werbung: Während Drittanbieter ihren Nutzern laut Ansicht der Behörde ein recht abschreckend gestaltetes, von Apple vorgegebenes Popup vorsetzen mussten, nutzte Apple für eigene Angebote demnach ein deutlich wohlwollenderes Abfragefenster. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter bevorzugte der Konzern damit seine eigenen Werbe- und App-Angebote und behinderte Konkurrenten. Apple hält sein System zwar weiterhin für wettbewerbskonform, hat den Wettbewerbshütern aber weitreichende Verpflichtungszusagen vorgelegt, die das Bundeskartellamt nun für verbindlich erklärt hat. Künftig werden die Abfragefenster für eigene und fremde Apps inhaltlich, sprachlich und optisch neutraler gestaltet und einander angeglichen. Abschreckende Symbole und Formulierungen bei Drittanbieter-Abfragen fallen weg. Zudem erhalten App-Entwickler und Verlage mehr Platz, um zu erklären, warum personalisierte Werbung für ihr Geschäftsmodell wichtig ist, und können die Apple-Abfrage besser mit ihren ohnehin nötigen Datenschutz-Einwilligungen verknüpfen. Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Kauft ihr darüber ein, erhalten wir eine kleine Provision - ohne Aufpreis für euch und ohne Einfluss auf unsere redaktionelle Meinung.