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Attacke in München: „Feiger Kindermörder“ – Afghane rammte Demo und soll lebenslang ins Gefängnis

Allgemein

Für den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München soll der 25 Jahre alte Angeklagte Farhad N. nach Willen der Bundesanwaltschaft lebenslang in Haft. Zudem forderten die Anklagevertreter die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis erheblich erschweren würde. „Die Tathandlung war, man muss es so deutlich sagen, auf die Vernichtung von Menschenleben angelegt“, hieß es vor dem Oberlandesgericht München zur Begründung. „Es besteht kein Zweifel daran, dass der Angeklagte das Auto bewusst in die Menschenmenge gesteuert hat“, sagte einer der beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft in dem rund zweistündigen Plädoyer. Darüber hinaus hätten persönliche Gefühlsregungen eine Rolle gespielt, erläuterte die Anklagevertreterin. „Der Angeklagte hat Menschen zum Objekt seiner Wut, Enttäuschung und Verbitterung gemacht, obwohl diese am Entstehen seiner Stimmungslage keinerlei Anteil hatten.“ Auch dies sei als niedriger Beweggrund zu werten. „Er ist ein kleiner Mann, der es nicht weit gebracht hat“ Auch Vertreter der Nebenkläger machten in ihren Schlussworten deutlich, was sie vom Charakter des Angeklagten halten. Als feige, empathielos, intellektuell limitiert und komplexbeladen bezeichnete ihn etwa einer der Anwälte. Auch die Familie der beiden Getöteten nahm kein Blatt vor den Mund. „Er ist ein kleiner, unempathischer Mann mit kleinem Ego, der es in seinem Leben nicht weit gebracht hat“, verlas deren Anwältin ein Schreiben der Angehörigen, die selbst nicht am Prozess teilnahmen, um den Täter nicht sehen zu müssen. „Er ist und bleibt ein feiger Kindermörder, hier und in Ewigkeit.“ Die Familie forderte eine gerechte Bestrafung als ersten Schritt zum persönlichen Frieden. Deren Anwältin unterstützte ebenso wie weitere Nebenklagevertreter die Forderungen der Bundesanwaltschaft. Der Schlussvortrag der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten sollen am morgigen Mittwoch folgen. Das Urteil wird für den 6. August erwartet.

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