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Neue Regeln für E-Scooter: Diese Änderungen gelten ab 2027

Von: Julia Cuprakowa

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Blinker, strengere Batterieanforderungen und höhere Verwarnungsgelder: Für E-Scooter kommen neue Regeln. Auch beim Abstellen soll sich einiges ändern.

E-Scooter gehören inzwischen zum Straßenbild. Doch die technischen Anforderungen und Regeln für ihre Nutzung werden angepasst. Hintergrund sind neue sicherheitstechnische Erkenntnisse. Deshalb gelten für neu zugelassene Fahrzeuge ab 2027 strengere Vorgaben. Auch beim Abstellen von Miet-E-Rollern sowie bei Verstößen im Straßenverkehr gibt es Änderungen.

Neue E-Scooter müssen ab 2027 Blinker haben

Für Neufahrzeuge, die ab 2027 zugelassen werden, werden die technischen Anforderungen erweitert. Eine wichtige Neuerung betrifft die Ausstattung mit Blinkern: Künftig müssen neu zugelassene E-Scooter verpflichtend damit ausgerüstet sein, wie es in einem Schreiben der Bundesregierung heißt.

Darüber hinaus sind höhere Sicherheitsanforderungen an die Batterien sowie eine Erweiterung der fahrdynamischen Prüfungen vorgesehen. Die neuen technischen Regelungen gelten allerdings zunächst nur für Neufahrzeuge und werden auf bundesregierung.de nicht näher erläutert.

Bereits vorhandene E-Scooter müssen nicht nachgerüstet werden. Ältere Fahrzeuge, die die neuen Anforderungen noch nicht erfüllen, dürfen weiterhin genutzt werden. Die Übergangsfrist bis 2027 soll den Herstellern ausreichend Zeit geben, ihre Produktion entsprechend anzupassen.

Neben Blinkern und strengeren Batterieanforderungen plant die Bundesregierung auch eine Verschärfung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen. Damit sollen Opfer besser geschützt werden.

E-Scooter dürfen künftig den Grünpfeil nutzen

Auch bei den Verkehrsregeln werden E-Roller zunehmend an den Radverkehr angeglichen. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen – wie Radfahrer.

Damit gibt es eine weitere Regelung, die E-Scooter und Fahrräder im Straßenverkehr gleichstellt. Was viele junge E-Scooter-Fahrer nicht wissen, ist, dass Fehlverhalten auf dem Roller später den Führerschein kosten kann.

Städte bekommen mehr Einfluss auf abgestellte Miet-E-Roller

Ein weiteres Problem ist das Abstellen von E-Scootern. Achtlos abgestellte Fahrzeuge können besonders auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen andere Menschen behindern.

Deshalb erhalten Städte und Gemeinden künftig mehr Befugnisse. Sie können selbst festlegen, wo Miet-E-Roller abgestellt werden dürfen.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Fahrräder und E-Scooter dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden, solange dadurch keine anderen Menschen gefährdet oder behindert werden. Bei Verstößen drohen Konsequenzen. Für Fahrer und Fahrerinnen unter 14 Jahren haften die Eltern.

Gehwegfahren wird deutlich teurer

Auch die Verwarnungsgelder für Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden erhöht. So wird beispielsweise das Verwarnungsgeld für das Befahren von Gehwegen an das für den Radverkehr angeglichen. Im Regelfall steigt der Betrag damit von 15 auf 25 Euro.

Noch deutlicher fällt die Erhöhung beim Fahren mit mehreren Personen aus. Das Verwarnungsgeld dafür soll von 5 auf 25 Euro steigen. Damit verändern sich ab 2027 nicht nur die technischen Anforderungen an neue E-Scooter. Auch die Regeln für die Nutzung und das Abstellen der Fahrzeuge werden angepasst.

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