Aufnahmeprogramm: Verfassungsgericht fordert Einzelfallprüfung bei geflüchteten Afghanen
Das Bundesverfassungsgericht hat die pauschale Abkehr des Bundesinnenministeriums vom Aufnahmeprogramm für afghanische Geflüchtete für willkürlich erklärt. Der Widerruf zugesagter Visa müsse im Einzelfall geprüft werden, teilte das Gericht mit. Auch wenn der Exekutive ein weiterer Entscheidungsspielraum eingeräumt sei, wie hier bei der Entscheidung über die Aufnahme von Ausländern, sei sie im Rechtsstaat doch niemals »völlig frei«. Sie sei an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot gebunden. »Dieses verlangt nach der Mitteilung einer Aufnahmeerklärung, dass die Abkehrerklärung in Ansehung des Einzelfalls unter Berücksichtigung auch der individuellen Belange des betreffenden Ausländers ergeht«, teilte das Gericht mit. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer afghanischen Frau Erfolg, die in Pakistan lebt und deren Einreise mit ihren zwei Kindern nach Deutschland abgelehnt worden war. Ihr Fall muss nun vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu geprüft werden. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird. Mehr als 36.000 Menschen aus Afghanistan kamen in den letzten Jahren nach Deutschland Die Frau und ihre Kinder sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden. 2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghaninnen und Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben. Die nachfolgende Ampelregierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Die aktuelle Bundesregierung nahm sich vor, die Aufnahmen zu stoppen. Insbesondere für Personen auf der Menschenrechtsliste wurden in der Folge Hunderte Aufnahmeerklärungen widerrufen.