Aufruf und Verbot: Kommunen schränken Wasserverbauch ein
Der Trink- und Abwasserverband (TAV) untersagt per Allgemeinverfügung bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für bestimmte Zwecke. Dazu gehören etwa das Befüllen von Pools, das Bewässern von Rasenflächen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen oder Feuerwehrübungen. Die Beregnung von Gärten, Kleingärten, Grünflächen und Parkanlagen sowie das Gießen einzelner Pflanzen (außer Rasen) bleibt laut TAV weiterhin zulässig. In Delmenhorst ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpen oder Schläuchen zur Bewässerung grundsätzlich verboten. Darauf hat der städtische Fachdienst Umwelt bereits während vergangener Hitzeperioden hingewiesen. Das Entnahmeverbot diene vor allem dem Schutz von Gewässern und deren Ökosystemen. Eine anhaltende Wasserentnahme könnte zur Austrocknung und damit zum Absterben von Flora und Fauna führen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Im Landkreis gilt seit 2023 eine Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Das bedeutet, dass kein Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen oder Gräben entnommen werden darf. Dieses Verbot gilt dem Landkreis zufolge ganzjährig bis auf Widerruf. Erlaubt bleibt hingegen die Bewässerung mit Grundwasser, zum Beispiel mit angemeldeten Gartenbrunnen oder mit Wasser aus der Trinkwasserversorgung. Dort ist seit dem 1. Mai die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und dem Grundwasser eingeschränkt. Von 10 bis 18 Uhr ist es verboten, land- und forstwirtschaftliche Flächen sowie öffentliche und private Grünflächen mit Grundwasser aus Brunnen und Wasser aus Oberflächengewässern zu beregnen und bewässern. Die Regel gilt bis zum 30. September. Seit dem 1. Juni bis zum 30. September ist dort die Beregnung ab einer Temperatur von 27 Grad untersagt. Die Temperaturen werden an einer Wetterstation am Flughafen gemessen. Das Verbot gilt in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für private und öffentliche Flächen - auch für die Landwirtschaft. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Seit dem 2. Juli verbietet der Landkreis ab einer Temperatur von 25 Grad das Beregnen von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen 12 und 18 Uhr. Ab Windgeschwindigkeiten von acht Metern pro Sekunde (Windstärke 5) darf unabhängig von der Temperatur nicht beregnet werden. Private Schwimmbecken mit mehr als 500 Litern Fassungsvermögen dürfen unabhängig von Temperatur und Windgeschwindigkeit nicht befüllt werden. Der Landkreis hat seine bestehenden Regeln zur Feldberegnung noch einmal verschärft: Von 10 bis 22 Uhr ist es bei einer Temperatur ab 28 Grad verboten, landwirtschaftliche Flächen zu beregnen. Dies gilt auch ab Windstärke 5. Seit dem 11. Juli gilt eine Allgemeinverfügung des Landkreises, die eine Beregnung von öffentlichen und privaten Grundstücken einschränkt. Ab einer Temperatur von 24 Grad ist es zwischen 14 und 19 Uhr untersagt, Grünflächen in Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen untersagt. Die zeitliche Einschränkung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengewässern sowie für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Der Landkreis bitte außerdem darum, insbesondere in der Zeit von 14 bis 22 Uhr kein Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz für private Gärten oder zur Befüllung von Pools zu verwenden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. September. In Salzgitter gilt seit 2025 eine Allgemeinverfügung, die in jedem Jahr vom 1. Mai bis zum 30. September gilt. Diese Allgemeinverfügung besagt, dass zwischen 10 Uhr und 18 Uhr bei einer Temperatur ab 20 Grad Celsius die Wasserentnahme in Brunnen und Oberflächengewässern untersagt ist. Land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball- und Golfplätze dürfen in diesem Zeitraum ebenfalls nicht beregnet oder bewässert werden. Die Nutzung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz ist bis auf Weiteres untersagt für die Beregnung und Bewässerung von Gärten, Rasenflächen und Grünanlagen, das Befüllen von Pools und Schwimmbecken, Autowaschen und sonstige nicht notwendige Wasserverwendungen. Erlaubt ist lediglich die sparsame Nutzung mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne). Der Landkreis weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Verbot mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und Bußgeldern geahndet werden können. Die Stadt Braunschweig mahnt zu einem sparsamen Umgang mit Wasser und Trinkwasser. Es solle unbedingt vermieden werden, den Garten in der größten Tageshitze zu sprengen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Verdunstungsarme Bewässerungssysteme werden empfohlen. Die Grundwasserstände liegen der Stadt zufolge nach dem regenreichen Mai zwar im normalen Bereich, doch jeder könne dazu beitragen, den Sommer zu überstehen. Der Landkreis Diepholz hatte bereits während der Hitzewelle Ende Juni zum Wassersparen aufgerufen. Um Verdunstungsverluste zu vermeiden, empfiehlt der Landkreis, zwischen 11 und 17 Uhr auf Beregnung zu verzichten. Der Landkreis appelliert, sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihren Wasserverbrauch gering zu halten und beispielsweise auf Rasensprengen oder das Befüllen von Pools zu verzichten. Nach Angaben des Landkreises besteht derzeit keine Wasserknappheit. Sollte die Hitze allerdings länger anhalten, könnte wieder eine Allgemeinverfügung erlassen werden, teilte der Landkreis mit. Generell gelte aber die Empfehlung, Wasser sparsam zu nutzen. Auf seiner Webseite appelliert der Landkreis an die Bürgerinnen und Bürger, vor allem in Zeiten mit zunehmenden Trockenperioden verantwortungsvoll mit der Ressource Wasser umzugehen. Das betreffe sowohl die Landwirtschaft als auch jede Einzelperson im Alltag, etwa bei der Gartenbewässerung. Aktuell gilt kein allgemeines Beregnungsverbot im Landkreis Nienburg. Die Behörden hatten aber bereits bei der Hitzewelle Ende Juni zu einem sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen. Aktuell befinden sich die Grundwasserstände auf einem sehr niedrigen Niveau, heißt es auf der Webseite des Landkreises. Um Verdunstungsverluste zu vermeiden, empfiehlt der Landkreis auf Basis seiner Beregnungsampel, in den kommenden Tagen zwischen 11 und 17 Uhr auf Beregnung zu verzichten. Beide rufen zum sparsamen Umgang mit Wasser auf. Bei ausbleibenden Niederschlägen, hohen Temperaturen und gleichzeitig erhöhter Grundwasserentnahme - zum Beispiel durch Bewässerung - komme es zu einem verstärkten Absinken der Grundwasserstände, heißt es in einer Mitteilung aus dem Juni. Das habe schwerwiegende Auswirkungen auf die Ökosysteme. Noch gibt es im Landkreis Verden keine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme von Wasser. Damit es auch nicht dazu kommt, ruft der Landkreis seine Bürgerinnen und Bürger vor allem in Trockenperioden dazu auf, den eigenen Wasserverbrauch zu reduzieren. So rät der Landkreis dazu, den Garten vorwiegend mit Grund- oder Regenwasser zu wässern und im Haushalt das Wasser abzustellen, wenn es nicht benötigt wird - etwa beim Zähneputzen.