August Wolters: Wie der CDU-Mann eine rechtsextreme Partei in Rheinland-Pfalz verbot
Ein deutscher Landesinnenminister verbietet eine rechtsextreme Partei in seinem Bundesland. Unmöglich? Vor 66 Jahren fand genau das statt. Der Mann hieß August Wolters und war CDU-Politiker. In den Jahren der Weimarer Republik war er Mitglied der katholisch geprägten Zentrumspartei und christlicher Gewerkschafter gewesen. Nach dem Krieg gründete er mit anderen die CDU in Trier, seit 1948 war Wolters mehr als zehn Jahre Landtagspräsident in Mainz, bevor er 1959 Innenminister von Rheinland-Pfalz wurde. Am 26. Januar 1960 löste er den Landesverband Rheinland-Pfalz der rechtsextremen Deutschen Reichspartei (DRP) auf. Auch der „Jungen Kameradschaft“, der Jugendorganisation der Partei, wurde jede weitere Tätigkeit untersagt. In der aktuellen Debatte über ein Teilverbot der AfD, etwa des Landesverbands Thüringen unter Björn Höcke, wird öfters behauptet, dass es ein solches Verbot in einem Bundesland noch nie gegeben habe. Doch der Fall zeigt, dass das so nicht stimmt. F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen F.A.Z. bei Google bevorzugen Wie kam es zum Verbot der DRP in Rheinland-Pfalz? Nachdem 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), die sich in der Tradition der NSDAP sah, vom Bundesverfassungsgericht verboten worden war, beschloss das Bundeskabinett ein Jahr später auf Vorschlag von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), auch gegen die Deutsche Reichspartei ein Verbot zu beantragen. Adenauer hatte in einer Wahlkampfrede die DRP für verfassungsfeindlich erklärt, die wehrte sich dagegen mit einer einstweiligen Verfügung; es kam zu einem Vergleich. Unter dem Eindruck des drohenden Verbots bemühte sich die DRP, sich demokratisch zu geben und beschloss, Mitglieder auszuschließen, wenn sie „gegen die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte demokratischer Ordnung“ verstoßen. Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU) teilte der DRP mit, dass er einstweilen Abstand von einem Verbotsantrag gegen die Partei nehme. Hakenkreuze an der Kölner Synagoge Diese Haltung änderte sich mit dem 24. Dezember 1959. An Heiligabend schmierten zwei Mitglieder der DRP Hakenkreuze und antisemitische Parolen auf die Wände der Kölner Synagoge, der Vorfall erregte großes Aufsehen. Bundesinnenminister Schröder wies nun die Verfassungsschützer an, die DRP abermals darauf zu prüfen, ob ein Verbotsantrag gestellt werden könne. Die DRP, deren Mitgliederzahl von 3500 im Jahr 1955 auf 16.000 gestiegen war, hatte auf ihrem Parteitag im September 1959 unter anderem die „Räumung Deutschlands von allen fremden Truppen“, den Austritt der Bundesrepublik aus der NATO und „einen Strich unter die Vergangenheit“ gefordert, wie die F.A.Z. berichtete. Die Delegierten sangen alle drei Strophen des Deutschlandlieds und veranstalteten einen Autokorso mit schwarz-weiß-roten Fahnen. Bei einer Besprechung mit Schröder am 12. Januar 1960 kamen die Leiter der Verfassungsschutzämter aber zu dem Schluss, dass es nicht ausreichend Material für ein Verbot der DRP gebe. In Rheinland-Pfalz hatte die DRP ihre Mitgliederzahl deutlich erhöht und war bei der Landtagswahl 1959 mit 5,1 Prozent der Stimmen in das Landesparlament eingezogen. Das lag vor allem an ihrem Vorsitzenden Hans Schikora, einem ehemaligen Funktionär der verbotenen SRP, der es verstanden hatte, auch wirtschaftlich bedrängte Winzer und Bauern für die Partei zu gewinnen. Aufgrund des Wahlrechts saß Schikora aber als einziger Abgeordneter der DRP im Mainzer Landtag. Der damalige Ministerpräsident Peter Altmeier von der CDU (nicht verwandt mit dem fast gleichnamigen heutigen CDU-Politiker Peter Altmaier) knöpfte sich angesichts des Angriffs auf die Synagoge in Köln Schikora in einer Rede im Landtag am 12. Januar 1960 vor. Er zitierte eine ganze Reihe gegen die Demokratie gerichteter Sätze des DRP-Manns, etwa „Demokratie ist die Futterkrippe des Pöbels“. Zudem warf er Schikora ein Bekenntnis zum Hitlerstaat vor. Verbot per Verwaltungsakt Innenminister Wolters sah wohl nicht zuletzt in dieser Rede den Anlass, gegen Schikora und die DRP Rheinland-Pfalz vorzugehen. Seine Verfassungsschützer sammelten aus den Reihen der DRP Informationen, nach denen Schikora ein autoritäres Regiment im Landesverband errichtet hatte und ihn in diktatorischer Weise führte. Zudem hatte er zahlreiche ehemalige Funktionäre der verbotenen SRP an führenden Stellen im Landesverband installiert. Wolters nahm das zum Anlass, die DRP Rheinland-Pfalz zur Nachfolgeorganisation der SRP zu erklären. Bei dem Verbot des Landesverbands stützte er sich auf einen Passus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Innenminister der Länder beauftragt waren, solche Ersatzorganisationen der SRP aufzulösen. Dazu brauchte es nur einen Verwaltungsakt, keinen neuen Verbotsantrag in Karlsruhe. Die DRP Rheinland-Pfalz hatte von der bevorstehenden Auflösung schon vorher Wind bekommen, angeblich durch einen Kriminalbeamten in ihren Reihen. Zwei führende Funktionäre der Partei reisten zu Schikora und brachten ihn dazu, von allen seinen Führungsämtern zurückzutreten. Damit wollte man dem Verbot entgehen. Doch Wolters zog seine Sache durch. In Bonn war man verärgert In Bonn war man über die Selbstherrlichkeit des Innenministers aus Mainz irritiert bis verärgert. Das Bundeskabinett nahm das Verbot am 27. Januar 1960 lediglich „zur Kenntnis“, billigte es aber nicht. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums distanzierte sich vom Vorpreschen der Mainzer Landesregierung. Bisher sei sein Haus noch nicht zu der Ansicht gekommen, dass die gesamte Deutsche Reichspartei eine Nachfolgeorganisation der Sozialistischen Reichspartei sei. Er zeigte sich zugleich befremdet darüber, dass Wolters das Verbot in Rheinland-Pfalz ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Bundesinnenministerium erlassen hatte. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hob das Verbot der DRP Rheinland im November 1960 wieder auf, doch im Oktober 1962 erklärte das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil für unwirksam. Nach dem Verbot der SRP 1952 und dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) 1956 war es das letzte Verbot einer in einem Parlament vertretenen Partei in Deutschland – wenn auch nur auf dem Weg des Verwaltungsverbots eines Landesverbands. Die Deutsche Reichspartei löste sich 1965 auf. August Wolters blieb Innenminister bis 1971. Die letzten beiden Amtsjahre diente er im ersten Kabinett des neuen Ministerpräsidenten Helmut Kohl.